Berlin
Schutz vor Abmahn- und Gerichtskosten

Bundesregierung will Rechtsrisiken für Anbieter von freiem Wlan weiter senken Neuer Gesetzentwurf in Arbeit

27.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:35 Uhr

Berlin (AFP) Die Bundesregierung will die Rechtsrisiken für Betreiber offener Wlan-Netzwerke weiter senken und die gesetzlichen Regeln dazu eindeutiger fassen. Das geht aus einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Nachbesserung des Telemediengesetzes hervor, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Demnach ist geplant, auch die sogenannte Störerhaftung auf Unterlassung explizit abzuschaffen und Netzbetreiber vor Abmahn- und Gerichtskosten zu schützen.

Die Regierung will die Verbreitung öffentlich verfügbarer unverschlüsselter Wlan-Netze fördern, weil sie als zunehmend unverzichtbar gelten. Menschen können über diese mit ihren Smartphones, Tablets oder anderen mobilen Geräten von unterwegs ins Internet gehen. Für die Anbieter gibt es allerdings rechtliche Risiken, weil sie verantwortlich gemacht werden könnten, wenn Nutzer ihre Geräte für illegale Downloads oder Ähnliches nutzen.

Mit dem 2016 verabschiedeten Telemediengesetz hatte die Bundesregierung den Anspruch von Rechteinhabern auf Schadensersatz etwa wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Betreiber öffentlicher Wlan-Netze bereits beseitigt. Es blieben allerdings rechtliche Unklarheiten. So konnten diese bislang weiterhin auf Unterlassung verpflichtet werden, um Wiederholungen auszuschließen. Auch dadurch drohen unter Umständen jedoch Kosten.

Nachbesserungsbedarf ergab sich außerdem aus einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Demnach hätten die Anbieter zur Einführung von Passwörtern gezwungen werden können, um die Wiederholung von Verstößen zu verhindern.

Der Gesetzentwurf schafft die sogenannte Störerhaftung auf Unterlassung nach Angaben des Ministeriums nun ab und stellt darüber hinaus klar, dass Wlan-Betreiber nicht für Abmahn- oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer Klärung belangt werden dürfen.

Diese dürfen von Behörden zur Verhinderung von Rechtsverstößen außerdem nicht dazu verpflichtet werden, ihre Nutzer zu registrieren und den Zugang zu ihren Netzen durch Passwortvergabe zu beschränken. Im Fall fortgesetzter Schädigungen können die Rechteinhaber demnach in letzter Konsequenz aber verlangen, dass die Netzbetreiber den Zugriff etwa auf illegale Downloadseiten durch technische Sperren am Router blockieren. Das Gesetz müsse angepasst werden, um den Betrieb offener Wlan-Netze "rechtssicher gewährleisten zu können", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Deutschá †land hinke bei der Wlan-Verbreitung anderen europäischen Ländern hinterher. Deshalb müssten Anbieter vor Kosten geschützt und die Einrichtung solcher Funknetze erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den verschiedenen Ministerien der Bundesregierung abgestimmt, zudem läuft die Befragung der Bundesländer und der betroffenen Verbände. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin soll der fertige Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl vom Kabinett gebilligt werden. Einen Termin gibt es bisher aber nicht.