Bescheid veröffentlicht
Schrobenhausener Heilpraktikerin droht Berufsverbot

Landratsamt hat den Inhalt des Bescheids jetzt veröffentlicht, für die Tochter gilt er nicht

07.10.2019 | Stand 02.12.2020, 12:54 Uhr
Bilder wie diese strahlte das RTL-Magazin Stern TV nach Besuchen bei der Heilpraktikerin in Schrobenhausen aus. −Foto: screenshot

Schrobenhausen (SZ) Am Montag ging alles sehr schnell: Am Nachmittag veröffentlichte das Landratsamt in Neuburg den Bescheid, der der umstrittenen Schrobenhausener Heilpraktikerin zugestellt worden war. Am Wochenende hatten wir noch darüber berichtet, dass es Verzögerungen bei der Zustellung des Bescheids gab. Im Wesentlichen besteht er aus diesem einen Satz: "Rücknahme der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung", also ohne ärztliche Approbation.

Die Rücknahme bezieht sich, wie die Schrobenhausener Zeitung erfuhr, dabei nur auf die Seniorchefin der Praxis, die auch im RTL-Magazin "Stern TV" gefilmt und genannt wurde, nicht aber auf ihre Tochter, die ebenfalls in der Schrobenhausener Praxis tätig ist. Die Heilpraktikerin hat Klage gegen den Bescheid erhoben; dieser wird also nicht bereits nach Ablauf der 1-Monat Frist rechtskräftig, sondern gegebenenfalls erst nach erfolgloser Erschöpfung des Rechtswegs. Außer ein Gericht entscheidet, dass der Bescheid zurückgenommen werden muss.

Vor der möglichen Zurücknahme einer solchen Heilpraktikererlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde habe zunächst ein Gutachterausschuss gehört werden müssen, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen am Montag mit. Die Anhörung sei geboten, wenn es sich "um Fragen der fachlichen Eignung oder sittlichen Zuverlässigkeit handelt". Die Empfehlung, die Erlaubnis der Heilkunde zu entziehe, sei einstimmig ausgefallen. Das Landratsamt sei dann für den Erlass des Bescheides "sachlich und örtlich" zuständig, so die Sprecherin weiter. Und der war ja schon vor über einer Woche versandt worden; wie berichtet, verzögerte sich der Eingang der Empfangsbestätigung.

Eine Gegendarstellung zu einem Teil der obigen Berichterstattung finden Sie hier.