Schrobenhausen: Ab Montag kann gewählt werden

28.08.2009 | Stand 03.12.2020, 4:42 Uhr |

Schrobenhausen (sra) Rund 69 000 Bürger im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind am 27. September aufgerufen, zur Bundestagswahl zu gehen. Allein die Stadt Schrobenhausen zählt insgesamt mehr als 12 200 Wahlberechtigte, davon rund 200 Erstwähler.

Zunächst werden allerdings vor allem die Postboten im Landkreis einiges zu tun bekommen. Bis zum 6. September, müssen jedem Wahlberechtigten die Benachrichtigungskarten zugestellt werden, erklärt Hans-Peter Kurzhals, Wahlsachbearbeiter der Stadt Schrobenhausen: "Seit Dienstag sind die Benachrichtigungen bei der Post und zum größten Teil sind sie auch schon zugestellt. Bis spätestens Samstag, 5. September, sollte auch der Letzte seinen Brief bekommen haben." Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Karte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich möglichst schnell erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder wahlberechtigte Deutsche ist im Wählerverzeichnis der Gemeinde oder Stadt automatisch eingetragen, in der er am 23. August mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 24. August bis 6. September kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 6. September beantragt werden.

Wer am 27. September nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat zudem die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Rund 2600 Wahlberechtigte haben bei der Wahl vor vier Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Kurzhals rechnet in diesem Jahr mit einem weiteren Anstieg. Die steigende Tendenz zur Briefwahl sei bereits bei den letzten Urnengängen erkennbar gewesen. Jeder Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen bis zum 25. September, 18 Uhr, beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
 
Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch auf der städtischen Homepage über den Link "Wahlschein online" beantragt werden. Zur Autorisierung muss hierbei die Wählerverzeichnisnummer des Wahlberechtigten angegeben werden, die auf dem Wahlberechtigungsbescheid vermerkt ist. Die Briefwahlunterlagen werden dann kostenfrei zugesandt. Zudem besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen im Rathaus abzuholen und dort auszufüllen. Wer die Unterlagen persönlich abholt, muss den ausgefüllten Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen abgeben und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei dem Wahlamt übersandt, dort abgegeben oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

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