Aichach
Schnitt durch Kehle angedroht

53-Jähriger Arbeitsloser muss für sechs Monate in Haft

26.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:44 Uhr

Aichach (mg) Wie ein Schuss hallte der harte Schlag mit der flachen Hand auf den Tisch durch den Sitzungssaal. "Lüge! Alles erstunken und erlogen!", schrie der Angeklagte. Amtsgerichtsdirektor Walter Hell ermahnte ihn zur Besonnenheit, doch immer wieder rastete der 53-Jährige aus.

Weder habe er seine Nachbarin beleidigt, noch deren Verwandten bedroht. Im Gegenteil, aus seinem Keller sei Schmuck verschwunden, und den hätten die Zeugen entwendet, glaubt er.

Eigentlich hatten der Angeklagte und die Nachbarn keinen Streit. Zwei Jahre lang lebten sie friedlich Tür an Tür in Aichach. Dann bat die Frau dieMutter des 53-jährigen Arbeitslosen - dieser lebt bei ihr - in deren Kellerabteil etwas abstellen zu dürfen, während sie in ihrem eigenen Ordnung machte. "Und genau seitdem vermisse ich den Goldschmuck", behauptet der Angeklagte. Diesen habe er in einem Reisekoffer aufbewahrt. Zur Anzeige brachte er den angeblichen Diebstahl bislang jedoch nicht.

Stattdessen, so Staatsanwältin Julia Mayer, habe er die damals hochschwangere Nachbarin im Treppenhaus abgepasst, sie des Diebstahls beschuldigt und als Hure sowie Schlampe beleidigt. "Ich war danach fix und fertig mit den Nerven, bin in eine Wohnung und habe geweint", sagte die junge Mutter. Sie zeigte den 53-Jährigen wegen Beleidigung an.

Am Tag darauf begegnete der Neffe ihres Verlobten, der damals beim Kelleraufräumen geholfen hatte, dem Angeklagten. "Ich radelte durch die Stadt, als er plötzlich auf der anderen Straßenseite stand. Er hat den Daumen ausgestreckt und ist mit der zur Faust geballten Hand über seine Kehle gefahren. Dann hat er auf mich gedeutet", sagte der 30-Jährige als Zeuge. Er habe Angst bekommen und sei schnell weggefahren. Abends dann ging er zur Polizei.

"Warum sollten die Zeugen das alles erfinden", fragte Staatsanwältin Mayer. Es handle sich nicht um einen typischen Nachbarschaftsstreit, in dem einer den anderen fälschlich belaste. Die Einlassung des Angeklagten, er habe die Nachbarin ruhig und freundlich auf den vermuteten Diebstahl hingewiesen, sei, so wie er sich vor Gericht aufgeführt habe, wenig glaubhaft. "Sie sind sicher nicht jemand, der ganz ruhig bleibt", sagte sie. Sie forderte sechs Monate Frei-heitsstrafe zur Bewährung, da es sich bisher nur um (Geld-) strafen handelte. Zusätzlich plädierte sie auf 800 Euro Geldauflage.

Richter Walter Hell sah keine Veranlassung für eine automatische Bewährungsstrafe, nur weil der 53-Jährige bislang - übrigens unter anderem für Diebstähle - lediglich Geldstrafen erhalten hatte. Er verurteilte ihn wegen Beleidigung und Bedrohung zu einem halben Jahr Haft: "Sie begehen eine Straftat nach der anderen. Arbeiten tun Sie nichts, stattdessen lassen Sie sich von Ihrer alten Mutter aushalten, die sich eine kleine Rente erwirtschaftet hat. Das ist kein Lebenswandel. Ich bin überzeugt, dass Sie auch zukünftig Straftaten begehen werden."