Röttenbach
Schmutzwasser fließt nach Georgensgmünd

Behörde verweigert Verlängerung der Erlaubnis Bürger müssen für neue Lösung bezahlen

27.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:43 Uhr

In Georgensgmünd wird eine Kläranlage gebaut, in die auch die Röttenbacher ihr Abwasser leiten. - Foto: Schrenk

Röttenbach (HK) Das Wasserwirtschaftsamt hat die Genehmigung für die Röttenbacher Kläranlage nicht über das Jahr 2020 verlängert. Deshalb sich hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Rezattal mit knapper Mehrheit für die Schmutzwasserüberleitung nach Georgensgmünd entschieden.

Der Zweckverband Rezattal besteht aus Röttenbach, Mühlstetten, Niedermauk, Stirn und Hohenweiler. Momentan ist die Abwasserleitung bis kurz vor Petersgmünd fertiggestellt. In Georgensgmünd wird die Kläranlage ausgebaut. Im Altort Röttenbach verlegt der Zweckverband im Bereich Weißenburger und Rother Straße eine neue Trennkanalisation, wobei das Schmutzwasser und das Oberflächenwasser über jeweils eigene Kanalanlagen entweder zur Kläranlage oder zur Schwäbischen Rezat befördert werden. Zum weiteren Aufwand gehören die Errichtung eines Pumpwerks sowie der Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens. Der Kostenaufwand für die Herstellung der Gesamtanlage beläuft sich auf 5,6 Millionen Euro.

Für die Abrechnung mit den Nutznießern der Anlage - Bürgermeister Thomas Schneider: "Das sind wir alle" - entschied man sich für das Beitragsmodell, wonach die Abrechnung einmalig und projektbezogen über die Grund- und Geschossflächen der Nutzer erfolgt. Im Gegensatz zum Gebührenmodell, bei dem je nach Verbrauch Gebühren erhoben werden.

Kommunalberater Heinrich Schulte aus Veitshöchheim erklärte in den Bürgerversammlungen in Stirn, Mühlstetten und Röttenbach die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen. Dabei verwies er auf die Bayerische Gemeindeordnung und hier auf den Artikel 62, wonach die Gemeinden verpflichtet werden, die "zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus besonderen Entgelten zu beschaffen". Im Beitragsmodell sind es die Grundstückseigentümer, die für diese Dienstleistung zur Kasse gebeten werden. Dabei werden auch Grundstücke herangezogen, die momentan noch nicht bebaut sind.

Da vom Freistaat Bayern keinerlei Zuschüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung mehr gewährt werden, sind die Kommunen beziehungsweise die Zweckverbände angehalten, kostendeckend zu arbeiten. Neben der Erstellung der Anlagen muss natürlich, sagte Schulte weiter, auch der laufende Betrieb der Versorgungseinrichtungen finanziert werden, wozu Instandhaltung, Verwaltung und Reparaturen gehören.

Beiträge werden zunächst für die Herstellung der Anlagen erhoben. Sie fallen naturgemäß nur bei Neubauten an, denn Altá †anschließer haben diese ja bereits beglichen. Hinzu kommen die Beiträge für gesetzlich angeordnete Verbesserungsmaßnahmen, die gemäß dem Solidaritätsprinzip alle betreffen.

Folgende Maßnahmen sollen laut Zweckverband im Verbesserungsbeitrag berücksichtigt werden: die Abwasserableitung nach Georgensgmünd einschließlich der dazugehörenden Bauwerke mit Anschluss Niedermauk und Stromversorgung. Die Sanierung des Schmutzwasserkanals sowie der Bau eines Regenwasserkanals in der Weißenburger und Rother Straße, die Sanierung des Regenwasserkanals entlang der Röttenbacher Straße zur Rezat, der Kanal Heidecker Straße, das Pumpwerk Stirn, das Rückhaltebecken in Stirn, der Stauraumkanal Mühlstetten-Ost und der Rückbau der alten Kläranlage in Röttenbach.

Für die Deckung dieser Verbesserungskosten werden Beiträge von den Bürgern erhoben, die bei der Entwässerung (Mischwasser und Regenwasser) zu 72,2 Prozent aus der bewohnten Geschossfläche und zu 27,8 Prozent aus der vorhandenen Grundfläche berechnet werden. Bei der Wasserversorgung (Trinkwasser) werden die Geschossflächen mit 60 Prozent und die Grundfläche mit 40 Prozent herangezogen.

Für die Feststellung der Grundflächen sind die aktuellen Eintragungen im Grundbuch maßgeblich. Für den bewohnten Bereich werden die tatsächlich vorhandenen Geschossflächen von den Mitarbeitern des kommunalen Planungsbüros festgestellt.

Da der Teufel bekanntlich im Detail steckt, bot der Verband den betroffenen Bewohnern in Einzelgesprächen noch die Möglichkeit an, ihre individuelle Wohnsituation mit den Fachleuten zu erörtern, um die beitragspflichtigen Geschossflächen exakt zu ermitteln.