Luxemburg
Schiedsgericht unzulässig

06.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:44 Uhr

Luxemburg (AFP) Vereinbarungen zu Schiedsgerichten bei Handelsstreitigkeiten zwischen Staaten innerhalb der EU verstoßen gegen Unionsrecht, wenn diese Streitigkeiten nicht von ordentlichen Gerichten überprüft werden können. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um einen Schiedsgerichtsfall zwischen der Slowakei und einem niederländischen Versicherer.

Weil dem Urteil zufolge im EU-Binnenmarkt Unionsrecht gilt, können letztlich nur ordentliche Gerichte über solche Streitigkeiten befinden, urteilten die Richter (Az.: C-284/16). Das Urteil betrifft ähnliche Klauseln in 196 zwischen EU-Staaten getroffenen bilateralen Investitionsschutzabkommen. Verträge wie das Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada sind nicht betroffen.