Scherm: Verhandlungen laufen

26.08.2009 | Stand 03.12.2020, 4:42 Uhr

Noch immer beschäftigen die Nachwehen eines verlorenen Auftrags die Firma Scherm und deren ehemalige Mitarbeiter. Ein anderer Unternehmenszweig strebt gerade eine große Erweiterung an. - Foto: Archiv

Karlskron (mpy) Die knapp 50 ehemaligen Mitarbeiter einer Tochterfirma des Karlskroner Logistikunternehmens Scherm, die nach dem Verlust eines Großauftrages an Dönne & Hellwig (Ingolstadt) auf der Straße stehen, warten teilweise noch immer auf ihr Geld. Das berichten einige der Ende Mai Gekündigten. Nicht nur das: In Folge der unklaren Rechtslage liefen einige Mitarbeiter Gefahr, ihren Krankenversicherungsschutz zu verlieren.

Vor Gericht ist die ganze Angelegenheit noch lange nicht ausgefochten. Auf Anfrage hat die Firma Scherm Tyre & Projekt Logistik GmbH sich gestern zur Situation aus ihrer Sicht geäußert. Geschäftsführer Marcel Mahr erklärte: "Da sich die Firma Dönne & Hellwig, trotz schriftlicher Zusage zum Betriebsübergang, nicht an die Vereinbarung gehalten hat, haben wir aus Rücksicht auf unsere Mitarbeiter die Löhne neben Abfindungszahlungen in voller Höhe bis zur Kündigungsfrist ausbezahlt." Für Scherm sei dies jedoch mit einem Ende der Kündigungsschutzklagen und einer Verpflichtung der Mitarbeiter verbunden, den Lohnanteil wieder zurückzuzahlen, "sobald der Betriebsübergang gerichtlich bestätigt wurde", wie Mahr betont. Ein solches Urteil würde nämlich zur Folge haben, dass der nun eingeklagte Lohn von Dönne & Hellwig zurückerstattet würde.

Eine entsprechende Regelung sei mit einem Teil der Mitarbeiter vereinbart worden. Mit den anderen gebe es noch Verhandlungen. "Die nicht abgeschlossenen Verfahren beinhalten neben einigen 400-Euro-Kräften lediglich noch fünf sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, davon ein Mitarbeiter in Vollzeitbeschäftigung", berichtet Mahr.

Davon ausgehend, dass der komplexe Tatbestand eines so genannten Betriebsübergangs vorliege, habe sich Scherm nicht verpflichtet gesehen, ab 1. Juni Sozialversicherungsbeiträge einzuzahlen. Bei einem Betriebsübergang wird nicht nur ein Auftrag, sondern auch die gesamte Belegschaft zu gleichen Konditionen übernommen.

Mahr weiter: "Im normalen Kündigungsfall haben und werden wir wie immer alle Zahlungen in voller Höhe wie gesetzlich vorgeschrieben an die Mitarbeiter auszahlen und die Sozialversicherungsbeiträge begleichen." Hier aber habe es sich nicht um Kündigungen gehandelt, "sondern um einen mit Dönne & Hellwig abgestimmten Betriebsübergang".

Scherm weist darauf hin, dass es "zu keiner Zeit zu einer Verletzung von Rechten der Mitarbeiter oder von Pflichten des Arbeitgebers gekommen ist. Es gibt weiterhin keinen Fall, in dem ein Mitarbeiter auf ihm zustehende Ansprüche, auch nicht teilweise, verzichten musste."