Schäch-Rechtsanwälte schlagen zurück

03.02.2009 | Stand 03.12.2020, 5:13 Uhr

Pfaffenhofen (rg) Eine vorläufige Dienstenthebung von Landrat Josef Schäch stehe "ernsthaft" im Raum und der Landkreischef solle nicht "auf Zeit" spielen. Mit sehr deutlichen Worten forderte die Landesanwaltschaft Bayern am Montag Josef Schäch auf, jetzt endlich eine Stellungnahme zur Wolnzacher Finanzaffäre abzugeben und setzte dafür gleichzeitig eine "letzte" Frist bis zum 21. Februar.

Die nicht minder scharfe Antwort der Schäch-Anwälte ließ nicht lange auf sich warten: Die Zeitverzögerungen seien auf Fehler der Landesanwaltschaft zurückzuführen, die Juristen kündigten gar eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.

In einer Presseerklärung an den Pfaffenhofener Kurier ließen die Rechtsanwälte von Josef Schäch, Gerd Tersteegen, Hans-Dieter Gross (beide München) und Peter J. Gietl (Ingolstadt) an der Stellungnahme der Landesanwaltschaft Bayern kein gutes Haar. Deren Äußerungen, vor allem hinsichtlich einer möglichen Dienstenthebung des Landrates im Rahmen des gegen ihn laufenden Disziplinarverfahrens, habe man mit "größter Verwunderung" zur Kenntnis genommen. Die "eigenartige Öffentlichkeitsarbeit" der Landesanwaltschaft Bayern ziehe zwangsläufig die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich, hieß es.

Die Stellungnahme sei auch sachlich unrichtig. So werde von einem Anwaltswechsel gesprochen, "der zu keiner Zeit stattgefunden hat." Die von Anfang an eingeschalteten Anwälte Hans-Dieter Gross und Peter J. Gietl hätten lediglich einen spezialisierten Kollegen für das Disziplinarrecht hinzugezogen, der die Angelegenheit nun federführend bearbeite und sehr schnell "wesentliche Mängel der Einleitungsverfügung" aufgedeckt habe.

Auch was die Zeitverzögerung bei der Abgabe der Schäch-Stellungnahme betrifft, wollen sich die Anwälte nicht den Schwarzen Peter zuschieben lassen – im Gegenteil: "Die Gründe für die Einleitung des Disziplinarverfahrens waren so unklar dargestellt, dass die Einleitungsverfügung erst nach einer anwaltschaftlichen Monierung am 29. Januar wenigstens soweit konkretisiert wurde, dass sie den Mindestanforderungen der Rechtsprechung gerade noch genügt." In dieser neuen, konkretisierten Fassung sei im Übrigen bereits einer der Vorwürfe fallen gelassen worden, schreiben die Anwälte.

Die Vorwürfe der Landesanwaltschaft, es würde "auf Zeit gespielt", werden deshalb vom Rechtsbeistand des früheren Wolnzacher Bürgermeisters mit Nachdruck zurückgewiesen. Eine derartige Verzögerungstaktik sei weder im Interesse der Anwälte noch in dem von Landrat Josef Schäch. Eine weitere ausführliche Entgegnung werde daher fristgemäß im Februar erfolgen.