Kelheim
Sanierung unter Dach und Fach

18.07.2011 | Stand 03.12.2020, 2:36 Uhr

Aus den 1960er Jahren stammt der linke Gebäudetrakt des Landratsamts. Er soll um eine Etage aufgestockt werden mit einer Gesamtfläche von 500 Quadratmetern und einer Nutzfläche von 350 Quadratmetern. - Foto: Janda

Kelheim (DK) Mit 33 Ja- und 23 Nein-Stimmen hat der Kreistag von Kelheim gestern nach mehrstündiger Debatte die Sanierung des Landratsamts abgesegnet. Für die Pläne stimmten die Fraktionen der SPD, der FDP und der Freien Wähler. Die CSU-Fraktion votierte mehrheitlich gegen das Vorhaben.

Der mehrstündigen Debatte, die sogar einmal unterbrochen wurde, war der Vortrag des Architekten Albert Payer aus Regensburg und des Energieberaters Claus Reitberger aus Fürstenfeldbruck vorangegangen. Beide schilderten – wie bereits in der Vorwoche dem Kreisausschuss – die Details der Planung. Sie sieht im Wesentlichen ein weiteres Geschoss auf dem Gebäudetrakt vor, der 1967 gebaut wurde, eine kleine Erweiterung der Kfz-Zulassungsstelle, den Neubau des zentralen Treppenhauses und vor allem die energetische Sanierung der Landkreisbehörde.
 

An den vorgestellten Plänen gab es wenig zu kritisieren. Die meisten Kreisräte hielten sie für gut und für das Vernünftigste, das sie in dieser Sache gesehen hatten.

Allerdings schieden sich bereits an den Kosten die Geister. Nachdem der Neubau im Donaupark am Willen der Landkreisbürger gescheitert war, die sich in einem Bürgerentscheid dagegen aussprachen, und auch ein Anbau an das Landratsamt vom Kreistag abgelehnt wurde, ist zwischenzeitlich die Bausumme auf rund 9,8 Millionen Euro angestiegen. Das zusätzliche Geschoss schlägt laut vorliegender Kostenberechnung mit weiteren 800 000 Euro zu Buche.

Nicht nur diese Mehrkosten ärgerten die Kreisräte, auch der vertanen Chance, die „greislichen Gebäude“ des alten Landratsamts, wie Peter-Michael Schmalz (ÖDP) sie nannte, durch einen Neubau zu ersetzen, trauerten viele immer noch nach. Dass das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Wittelsbacher Schloss als Teil des Landratsamtskomplexes auch nach der energetischen Sanierung eine „Energieschleuder“ bleiben wird, war ein weiterer Zankapfel. Für Heinz Reiche (SPD), der von Anfang an mitgeteilt hatte, dass seine Fraktion einstimmig zustimmen werde, war das Schloss „Nebensache“. „Wir werden es uns auch weiter leisten müssen“, befand er. Der ehemalige Kelheimer Bürgermeister vertrat die Ansicht, dass diese Lösung allemal besser sei und auch optisch ansprechender als der „leidige Anbau“. Seine Fraktion werde in erster Linie deshalb zustimmen, damit es endlich energetisch vorangehe und weil die Angestellten einen Anspruch hätten auf einen vernünftigen Arbeitsplatz.

Schmalz, der „in vielen Punkten“ seinem Vorredner zustimmte, wolle jedoch die Verantwortung nicht mittragen für die Kostensteigerungen, die zu erwarten seien. Auch die Tatsache, dass das Schloss auch nach einer energetischen Sanierung noch 40 Prozent der Gesamtkosten verschlingen werde, sei für ihn ein Grund, den Plänen nicht zuzustimmen. Wolfgang Gural und Uwe Brandl (beide CSU) begründeten ihre Position in erster Linie mit dem Willen der Bürger. In dem Bürgerbegehren sei es nicht darum gegangen, einen Neubau zu verhindern, sondern um die Kosten. Die Sanierung habe zwischenzeitlich einen Kostenumfang erreicht, den die Menschen im Landkreis Kelheim sicher nicht mehr mittragen würden.

„Auch ein Neubau wäre inzwischen teurer geworden“, hielt Jörg Nowy (Freie Wähler) dagegen, der die Meinung seiner Fraktion mit dem Satz begründete: „Wir brauchen die Aufstockung.“ Alois Schweiger (Stadt-Land-Union) verwies ebenfalls auf die Verantwortung für die Angestellten. Er hielt die Planungen für „gut durchdacht“. Damit sei das leidige Thema für die nächsten 30 Jahre vom Tisch.

Nach langer Debatte und einer fünfminütigen Pause, in der sich Reiche mit seinen Genossen absprechen musste, wurde abgestimmt. Allerdings wurde auf Antrag von Martin Huber (CSU) noch folgende Klausel in die Beschlussvorlage eingebracht: Die Ausschreibung der Sanierung muss als Blockausschreibung erfolgen mit einem Umfang von mindestens 90 Prozent aller Maßnahmen. Sollte sich eine Kostenüberschreitung von zehn Prozent oder gar mehr abzeichnen, ist die Aufhebung des Beschlusses möglich.