Riester-Rente - Junge Mütter – hohe Förderung bei geringen Beiträgen

21.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:56 Uhr

Spätestens wenn ein Kind auf die Welt kommt, sollten Mütter einen Riester-Vertrag abschließen. Ihnen winkt dann nämlich eine hohe Förderung – bei oft nur geringen Eigenbeiträgen.

Bislang hat erst gut jeder dritte Riester-Berechtigte einen privaten Altersvorsorgevertrag a la Riester – auch viele Mütter sind bislang ohne entsprechenden Vertrag. Wichtig zu wissen: Wer sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes vorwiegend um dessen Betreuung kümmert, hat Anspruch auf die Riester-Förderung – auch dann wenn er gar nicht erwerbstätig ist oder nur einen Minijob ausübt.

Riester-Verträge sind zwar in erster Linie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (aber auch für Beamte) vorgesehen. Doch auch der erziehende Elternteil gilt nach dem sechsten Sozialgesetzbuch als rentenversicherungspflichtig und erwirbt damit Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse. Damit haben diese Mütter oder Väter auch bei der staatlichen Förderung der Altersvorsorge alle Rechte, sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Hohe Förderung für Mütter bei geringen Beiträgen

Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wird, erhält eine Mutter (oder auch ein Vater) mit Riester-Vertrag pro Jahr eine Zulage von 300 Euro (statt 185 Euro für die vorher geborenen Kinder). Eine Mutter mit zwei Kindern – eines davon 2008 geboren – hat damit pro Jahr Anspruch auf 485 Euro Zuschüsse für ihre beiden Kinder. Hinzu kommen nochmals 154 Euro für sie selbst – insgesamt gibt der Staat also 639 Euro pro Jahr dazu.

Die vollen Riester-Zulagen bekommen allerdings nur diejenigen, die jährlich bestimmte Mindestbeträge für ihre private Altersvorsorge ansparen. Dies gilt auch für junge Eltern. Wie hoch dieser Mindesteigenbetrag ist, hängt von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr ab. 2013 zählen also die Einkünfte aus dem Jahr 2012. Wenn sich diese im Beispiel der Mutter auf 15.000 Euro beliefen, so liegt der Mindestsparbetrag im Jahr 2013 bei 600 Euro (vier Prozent). Da die Zulagen (hier: 639 Euro) mit dem zu zahlenden Eigenbetrag (hier: 600 Euro) verrechnet werden, müsste die Mutter – theoretisch – gar nichts selbst bezahlen. Für solche Fälle und für Riester-Berechtigte, die im Vorjahr gar kein eigenes Einkommen hatten, ist ein Mindest-Eigenbetrag von 60 Euro im Jahr vorgesehen. Im Beispielfall muss die junge Mutter also gerade einmal fünf Euro pro Monat auf einen Riester-Sparvertrag einzahlen und wird so mit der vollen Zulage in Höhe von 639 Euro belohnt.

Mit fünf Euro sind Mütter bei Riester dabei

Und was ist, wenn die Mutter nach dem Ende ihrer Kindererziehungszeit nicht mehr Riester-berechtigt ist? Kein Problem, sagt Budewell, schlimmstenfalls lässt sie den Vertrag ruhen, bis sie wieder förderberechtigt ist. Theoretisch können Riester-Verträge auch gekündigt werden. Doch das ist nicht ratsam, weil dann die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Wer einen Ehepartner hat, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat über seinen Partner Anspruch auf die Riester-Förderung. Mittelbar förderberechtigt nennt sich das dann. Auch dann reichen fünf Euro pro Monat.