Pfaffenhofen
Richterin zeigt sich gnädig

23-Jähriger kommt noch einmal mit Freiheitsstrafe auf Bewährung davon

08.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:59 Uhr

Pfaffenhofen (em) Weil er mit der Faust in Richtung des Kopfes seiner Freundin geschlagen hat, bekam ein 23-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis vom Pfaffenhofener Amtsgericht eine Gefängnisstrafe von vier Monaten aufgebrummt. Und das, obwohl die Faust das Ziel verfehlte.

Ausgesetzt wurde die Strafe allerdings zur Bewährung. „Das haben haben Sie nur Ihrer Familie zu verdanken, denn Mutter und Kind wären sonst auch bestraft worden“, begründete Richterin Bettina Gschwilm das Urteil. Die Bewährungszeit setzte sie auf vier Jahre fest.

Juri D. (Name geändert) wohnt bei seiner Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Wenn er Alkohol getrunken hatte, war er schon öfter aggressiv geworden. Im Januar kamen kurz vor Mittag einige seiner Arbeitskollegen zu Besuch und schlugen vor, etwas zu trinken: Cognac und Bier wurden aufgetischt: So nahm das Unheil seinen Lauf. Als die Arbeitskollegen seiner Frau vorschlugen, mit ihnen zu kommen, geschah die Tat. Um seine Frau zurückzuhalten, schlug Juri D. mit der Faust in Richtung ihres Gesichtes.

Nach einigem Hin und Her gab der Angeklagte die versuchte Körperverletzung zu. Doch als Richterin Bettina Gschwilm das Vorstrafenregister des Angeklagten verlas, wurde deutlich, dass er kein unbeschriebenes Blatt ist. Die Eintragungen reichen von gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch bis Beleidigung. Im Jahre 2010 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt. Die jetzt zur Verhandlung anstehende einschlägige Tat wurde also in offener Bewährung begangen.

Doch die Richterin war noch einmal gnädig – wegen des Kindes, das D. mit seiner Freundin hat. „Sie müssen Ihr Verhalten ändern, Sie müssen lernen, nicht zuzuschlagen. Weder Schläge gegen die Frau oder andere Personen sind duldbar – noch einmal und die Bewährungszeit ist weg. Auch die vom vorangegangenen Urteil“, sagte Richterin Bettina Gschwilm.