Rentenversicherung - Die Tricks der Versicherer

26.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:27 Uhr

Wer seine Versicherungsbeiträge monatlich zahlt sollte nachdenklich werden. In welchen Fällen Sie dabei draufzahlen.

Wer eine private Rentenversicherung, einen Riester- oder Rürupvertrag abschließt, legt damit auch die Zahlungsmodalitäten fest. Viele Verbraucher entscheiden sich für eine monatliche Abbuchung, weil sich die Beiträge so für sie leichter aus dem laufenden Einkommen finanzieren lassen. Was die meisten Kunden nicht wissen: Die Assekuranzen lassen sich dieses Entgegenkommen teuer bezahlen - mit versteckten Zinsen von bis zu 14 Prozent.

Falsche Zahlungsweise bei der Rentenversicherung – tausende Euro Verlust

In der Regel ist eine jährliche, aber auch eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise der Beiträge möglich. Die Versicherer berechnen für eine unterjährige Prämienzahlung aber saftige Zuschläge. Wird anstatt der jährlichen eine halbjährliche Zahlung vereinbart, beträgt der Zuschlag üblicherweise zwei Prozent, bei vierteljährlicher Zahlung drei Prozent und bei der monatlichen Variante fünf Prozent. Verbraucherschützer sehen das zunehmend kritisch, weil kaum ein Versicherer erstens über die Zuschläge überhaupt informiere und zweitens schon gar nicht über den effektiven Jahreszins, der sich aus den Raten und den darauf entfallenden Ratenzuschlägen ergibt. "Da ist, wenn überhaupt, von drei oder fünf Prozent Aufschlag die Rede, der effektive Jahreszins liegt aber bei 13 oder 14 Prozent", bemängelt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg die unkorrekte Kostenangabe der Assekuranzen für die Zuschläge. Denn dies kann am Vertragsende, trotz Garantiezins, die Ablaufleistung je nach Vertragslaufzeit um viele Tausend Euro schmälern.

Beispiel: Der Jahresbeitrag für eine Versicherung beträgt 1.200 Euro. Der Kunde entschließt sich für die halbjährliche Zahlweise und berappt dafür einen Ratenzahlungszuschlag von zwei Prozent. Er zahlt somit im Voraus je Halbjahr 612 Euro an seinen Versicherer. De facto lässt sich hier die Gesellschaft diese halbjährliche Überweisung mit einem Effektivzinssatz von 8,33 Prozent honorieren. Würde der Kunde nun, wie bei den meisten üblich, die Versicherungsprämie monatlich mit je 100 Euro bezahlen, fällt der übliche Ratenzuschlag von fünf Prozent an. Dadurch klettert die Monatsrate dann auf 105 Euro und der effektive Zinssatz gleich mit auf volle 11,35 Prozent.

Der tatsächliche Preis für die Ratenzahlung liegt also deutlich höher als die vorgegebenen Zuschläge. "Nur klärt kein Versicherer darüber auf, wie man es im Zuge seiner Informationspflichten eigentlich erwartet", kritisiert Hajo Köster vom Bund der Versicherten.

Gerichte helfen den Verbrauchern noch nicht

Im Streit um die Teilzahlungszuschläge und der Transparenz bei Versicherungen zeichnet sich möglicherweise eine Niederlage für die Verbraucher ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 6. Februar 2013 (Az. IV ZR 230/12) die Revision eines Verbrauchers zurückgewiesen. Dabei handelte sich jedoch um einen Individualprozess - nicht um eine der Verbandsklagen, die die Verbraucherzentrale Hamburg gegen mehrere Unternehmen eingeleitet hat. Diese liegen dem BGH noch zur Entscheidung vor. Hoffnung auf mehr Transparenz für den Verbraucher besteht also noch.

Biallo-Tipp: Verbraucher sollten daher genau die Modalitäten überprüfen und sich eventuelle Mehrkosten vorrechnen lassen. Und gegebenenfalls auf jährliche Zahlweise umstellen.