Reiserücktrittsversicherung - Sichere Urlaubsplanung mit Reiserücktrittsversicherung

19.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:10 Uhr

Der jährliche Sommerurlaub ist oftmals penibel geplant und schon Monate im Voraus gebucht. Doch was passiert, wenn etwas dazwischen kommt und Sie Ihren Urlaub nicht antreten können? Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung helfen.

Der jährliche Sommerurlaub ist oftmals penibel geplant und schon Monate im Voraus gebucht. Doch was passiert, wenn etwas dazwischen kommt und Sie Ihren Urlaub nicht antreten können?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren im Falle einer kurzfristigen Urlaubsabsage. Diese Kosten können bis zu 100 Prozent der Reisekosten ausmachen. Doch bei Reiserücktritts-Policen gibt es erhebliche Unterschiedliche im Bereich Preis-Leistung.

Der Leistungsumfang ist auschlaggebend
Klassischerweise zahlt die Reiserücktrittsversicherung im Krankheitsfall, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder bei einem familiären Schicksalsschlag. Jedoch sollte der Leistungskatalog breit gefächert sein und die Versicherung sollte auch dann die Kosten übernehmen, wenn eine Prüfung wiederholt werden muss oder es nach einem Verkehrsunfall einen erheblichen Sach- bzw. Personenschaden gibt. Zusätzlich sollte der Personenkreis möglichst groß sein. Neben Familienangehörigen, Lebenspartner sollten auch alle Personen, die Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder betreuen in der Police eingeschlossen sein.

Vorerkrankungen wirken sich auf Versicherungsschutz aus

Sollten Sie an einer Vorerkrankung oder chronischer Erkrankung leiden, könnte sich das negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. Denn im Falle, dass sich Ihr Gesundheitszustand kurz vor Reiseantritt verschlechtert und Sie dadurch nicht in der Lage sind zu reisen, kann sich die Versicherung weigern, die Stornokosten zu übernehmen. Denn die Gründe für einen Nichtantritt der Reise müssen unerwartet auftreten, wenn die Versicherung zahlen soll. Chronisch Kranke sollten unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Versicherungsinstitut in Kontakt treten und den Sachverhalt abklären.

Reiseabbruchversicherung zusätzlich buchen
Eine Reiserücktrittsversicherung springt normalerweise dann ein, wenn vor Reiseantritt etwas passiert und die Reise nicht angetreten werden kann. Jedoch ist sie nach Reisebeginn nicht mehr zuständig und als Reisebeginn gilt schon das Einchecken am Abflughafen. Die Kosten für einen derartigen Reiseabbruch übernimmt dagegen die Reiseabbruchversicherung. Sie kann zusätzlich im Paket mit einer Reiserücktrittsversicherung gebucht werden.

Welche Reiserücktrittsversicherung eignet sich für den Urlaub?
Vorweg sollten Sie grundsätzlich nicht in Urlaubsstimmung eine Reiserücktrittsversicherung im Reisebüro oder im Rahmen der Online-Buchung abschließen. Diese gelten oftmals lediglich für die gebuchte Reise und sind deutlich teurer als Reiserücktrittsversicherungen, die als Ganzjahrespolicen alle Reisen eines Jahres abdecken. Die besten Anbieter für eine Reiserücktrittsversicherung sind aktuell vor allem die TravelSecure (Basispaket), die Hanse Merkur (Rücktritt plus Urlaubsgarantie) sowie die Elvia mit dem Vollschutz. Alle diese Reiserücktrittsversicherungen sehen Leistungen bei Rücktritt und Abbruch vor, der Katalog der Risikopersonen ist weit gefasst, und auch die Leistungsauslöser der Reiserücktrittsversicherungen sind verbraucherfreundlich gestaltet ? unter anderem zählen neben Krankheiten und dem Verlust des Arbeitsplatzes auch eine Impfunverträglichkeit, ein größerer Schaden am Eigentum oder die Nichtversetzung eines Schülers dazu.

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