Prozess um ermordete Franziska: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

29.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:22 Uhr

Ingolstadt (dk) Im Franziska-Prozess am Ingolstädter Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe, aber keine Sicherungsverwahrung für den angeklagten Stefan B. gefordert. Der 27-Jährige hat das zwölfjährige Mädchen nach Überzeugung der Anklageseite besonders schwer missbraucht und vergewaltigt sowie danach noch ermordet.

Auch die Verteidigung beantragte die Verurteilung des geständigen Kindermörders zu lebenslanger Haft - und zusätzlich ausdrücklich, keine Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Das Urteil wird am 11. Mai verkündet. Die Plädoyers fanden am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um kindliche Zeugen zu schützen, die im Verlauf der 15 Prozesstage ausgesagt hatten. Für die anderen angeklagten Taten beantragten sowohl der Anklagevertreter als auch Verteidigung jeweils Freispruch. Stefan B. soll vor Franziska auch zwei weitere Mädchen sexuell missbraucht beziehungsweise belästigt und eine Bekannte vergewaltigt haben.