Eigenheim und Steuer - Was Immobilienbesitzer absetzen können

28.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:22 Uhr

Immobilienbesitzer können zahlreiche häusliche Tätigkeiten von der Steuer absetzen, wie etwa Malern, Klavier stimmen oder Rasen mähen.

Handwerksarbeiten von der Steuer absetzen
Benötigt Ihre Immobilie einen neuen Anstrich oder neue Fußböden, zeigt sich das Finanzamt großzügig. Maler- und Tapezierarbeiten, Fenster- und Türenstreichen oder Fußboden- und Fliesen verlegen - all das lässt sich von der Steuer absetzen. Grundvoraussetzung ist, dass diese Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Wohneigentümer können außerdem Arbeiten an Dach, Fassade und Garage beim Finanzamt geltend machen. Auch die Reparatur bzw. der Austausch von Heizung, Elektro- oder Gasanlagen, ebenso wie eine Badmodernisierung und die Beseitigung von Gebäudeschäden lassen sich absetzen. Sogar wenn Sie die Instandsetzungs- und Sanierungskosten für Ihre Ferienwohnung im EU-Ausland geltend machen wollen, zeigt sich das Finanzamt spendabel. Wohneigentümer können Arbeiten an der Wohnanlage steuerlich absetzen, falls die Eigentümergemeinschaft der Auftraggeber ist. Die Kosten werden dann anteilmäßig erstattet.

Reparatur von Haushaltsgeräten
Das Finanzamt beteiligt sich neben den Arbeiten an der Immobilie, auch an den Kosten für Reparaturen an Haushaltsgeräten, wie die Reparatur der Waschmaschine oder des Wäschetrockners. Selbst das Klavierstimmen ist nach den Angaben von Steuerrat24.de absetzbar. Allerdings werden vom Finanzamt lediglich die Kosten für Anfahrt und Arbeitszeit sowie Maschinenkosten anerkannt. Die fiskalische Großzügigkeit kennt jedoch Grenzen. Für Handwerksleistungen und häusliche Reparaturen akzeptiert die Behörde einen Rechnungsbetrag von höchstens 6.000 Euro im Jahr und davon sind 20 Prozent steuerlich absetzbar. Das bedeutet eine maximale Entlastung von 1.200 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Stellen Sie eine Hilfskraft für Haushalt und Garten ein, gibt sich das Finanzamt ebenfalls großzügig: Kochen, Waschen, Putzen, Schnee schippen, Rasen mähen und Hecke schneiden gehören genauso wie die Kinderbetreuung zu den begünstigten Tätigkeiten. Kosten von jährlich bis zu 20.000 Euro werden vom Finanzamt akzeptiert und 20 Prozent davon sind steuerlich anerkannt und von der fälligen Einkommenssteuer abzugsfähig.

Handwerksarbeiten als außergewöhnliche Belastungen
Handwerksarbeiten lassen sich in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Belastungen anführen. So können Sie zum Beispiel Kosten für die behindertengerechte Gestaltung des Hauses oder der Eigentumswohnung, die Sanierung von asbesthaltigen Materialien sowie Aufwendung zur Beseitigung von Brand-, Hochwasser- und Sturmschäden von der Steuer absetzen. Für die dafür fälligen Kosten existiert keine Obergrenze, jedoch muss man die zumutbare Eigenbelastung selbst tragen. Diese hängt von den familiären Verhältnissen und dem Einkommen ab und kann zwischen ein und sieben Prozent des Jahreseinkommens betragen.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich nur noch in Ausnahmefällen von der Steuer absetzten: Entweder Sie sind als Freiberufler beschäftigt, oder Sie Arbeiten als Selbstständiger von zu Hause aus, oder aber Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn Sie komplett von zu Hause aus arbeiten, können Sie sämtliche Raumkosten als Betriebsausgabe geltend machen. Wenn Sie trotz externem Arbeitgeber über keinen betrieblichen Arbeitsplatz Verfügen, sind bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar.

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