Private Altersvorsorge - Riester fördert auch Freiberufler

06.03.2013 | Stand 03.12.2020, 0:25 Uhr

Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer gedacht. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die auch Freiberuflern den Zugang ermöglichen.

Wer im Alter allein auf die gesetzliche Altersrente angewiesen ist, der muss Abstriche gegenüber der Zeit des Erwerbseinkommens machen: Im Durchschnitt bekommen Männer in den alten Bundesländern nur eine Rente von 985 Euro, in den neuen Ländern sind es 1.060 Euro. Frauen erhalten deutlich weniger: Im Westen im Schnitt lediglich 490 Euro, im Osten gut 700 Euro. Eine gute Möglichkeit, das Altersgeld mit staatlicher Hilfe aufzubessern, bietet die Riester-Rente: Jeder Sparer erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage sowie 300 Euro für jedes Kind, das seit 2008 geboren wurde. Eine Familie mit zwei Kleinkindern kassiert pro Jahr 908 Euro an Riester-Förderung. Binnen 20 Jahren summiert sich das Geldgeschenk auf 18.160 Euro. Zusätzlich kann man den Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Riester-Förderung) als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Freie Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Landwirte, die in eine berufsständische Versorgungskasse einzahlen oder die ausschließlich privat vorsorgen, erhalten normalerweise keine Riester-Förderung. Für diese Berufsgruppen ist die Rürup-Rente gedacht – eine steuerlich geförderte Basisrente. Die über vier Millionen Freiberufler und Selbstständigen in Deutschland besitzen jedoch zahlreiche legale Möglichkeiten, um auch von Riester-Förderung zu profitieren.

Riester-Förderung für Verheiratete

Besitzt ein Ehepartner einen Riester-Vertrag, kann auch der andere Partner riestern. Voraussetzung ist, dass der förderberechtigte Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzt und darauf die notwendigen Mindestbeiträge einzahlt. Der selbstständige Gatte darf in diesem Fall einen separaten Vertrag eröffnen und ebenfalls Riester-Förderung beantragen. Das funktioniert, wenn er mindestens 60 Euro pro Jahr in den Vertrag einzahlt. Er gilt dann als mittelbar förderberechtigt und erhält die jährliche Grundförderung von 154 Euro.

Riester-Förderung für Minijobber

Verheiratete Selbstständige können auch als unmittelbar Förderberechtigte an Riester-Förderung gelangen. Dazu muss der selbstständige Partner seinen nicht berufstätigen Gatten als Minijobber in seiner Firma anstellen. Stockt dieser die pauschale Rentenversicherungsabgabe von 15 Prozent aus eigenen Mitteln auf 18,9 Prozent auf, besteht Anspruch auf Riester-Förderung. Der Minijobber gilt nun als pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Trick eröffnet beiden den Zugang zu Riester-Geldern. Zusätzlich können beide ihre Riester-Zahlungen bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro beim Finanzamt geltend machen. Der Sonderausgabenabzug kommt zwar nur für den unmittelbar begünstigten Ehegatten in Betracht. Schöpft dieser den Steuerhöchstbetrag aber nicht durch eigene Beiträge und Zulagen aus, kann er zusätzlich die Riester-Prämien des Ehegatten absetzen.

Riester-Förderung für Künstler


Anspruch auf Riester-Förderung haben auch Freiberufler, die im Rahmen der Künstlersozialversicherung freiwillig pflichtversichert sind. Schauspieler, Journalisten, Graphiker oder Musiker erhalten wie alle Riester-Sparer die jährliche Grundförderung und haben Anspruch auf Kinderförderung. Zusätzlich können sie die Gesamteinzahlungen in der Steuererklärung geltend machen.

Riester-Förderung puscht Nettoertrag

Als Sparmöglichkeit für Riester-Rentner kommen private Rentenversicherungen sowie Fonds- und Banksparpläne in Betracht. Zwar sind die Renditen verzinster Rentenprodukte in den letzten Jahren zurückgegangen, Topanbieter zahlen aber nach wie vor bis zu vier Prozent Zinsen. Riester-Sparer sollten jedoch in erste Linie auf den Nettoertrag schielen. Er ist umso größer, je geringer der Eigenbeitrag und je höher die staatliche Förderung ausfällt. In vielen Fällen erbringen Fördermittel und Steuerboni mehr als die Hälfte der Einzahlungen – ein lohnenswertes Geschäft. Ein Lediger mit einem Jahresverdienst von 40.000 Euro, der 25 Jahre in eine klassische Riester-Rentenversicherung einzahlt, kann ab dem 65. Lebensjahr bei Huk 24 bzw. Huk Coburg mit einer monatlichen Anfangsrente von 237 bzw. 234 Euro rechnen. Hanse Merkur stellt 230 Euro in Aussicht, die Hannoversche Leben 225 Euro und die Debeka 214 Euro. Wichtig: Dank des dynamischen Rentenbezugs steigen die Auszahlungen jährlich an, der Ausgangswert ist garantiert.