Augsburg
Polizistenmord-Prozess: Getrennte Verfahren

Wegen der Erkrankung von Raimund M. sitzt sein Bruder in Augsburg vorerst allein auf der Anklagebank

13.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:26 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Foto: Pixabay

Augsburg (DK) Der Prozess um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth geht nach siebenwöchiger Verhandlungspause weiter – aber nur noch mit einem Angeklagten. Das Landgericht Augsburg trennte gestern das Verfahren gegen Raimund M. (60) ab. Er sei vorübergehend verhandlungsunfähig.

Heute wird damit sein Bruder Rudi R. (58) erstmals allein auf der Anklagebank sitzen. Nachdem der medizinische Sachverständige, Professor Ralph Michael Schulte, gestern die „derzeit eindeutige Verhandlungsunfähigkeit“ von Raimund M. bestätigt hatte, beantragten dessen Anwälte eine vorläufige Einstellung des Verfahrens. Darüber wird die Kammer demnächst entscheiden.

Der Bericht des Sachverständigen gipfelte in seiner Einschätzung, Raimund M. befinde sich „an der Grenze der Haftfähigkeit“. Dies bedeutet, dass der an Parkinson erkrankte Angeklagte bei einer weiteren Verschlechterung seines Zustands aus gutachterlicher Sicht nicht nur verhandlungsunfähig sein könnte, sondern auch dauerhaft aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsste. M. befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

So weit ist es allerdings noch nicht. Wie Schulte andeutete, könne es mittelfristig zu einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes kommen – garantieren ließe sich dies jedoch nicht. Er verwies auf den von ihm erstellten Behandlungsplan, den die jeweilige Haftanstalt gewährleisten müsse. Auf die Frage von Rechtsanwalt Adam Ahmed, ob besagter Plan – mit dem unter anderem die Konzentrationsfähigkeit gestärkt sowie der Parkinson-Verlauf gehemmt werden sollen – in Stadelheim eingehalten werde, ließ Schulte durchklingen, dass dies höchstens in Teilbereichen der Fall sei. Zwar betonte Richter Christoph Wiesner, dass die Kammer darauf gedrängt habe, die Vorgaben zu erfüllen, doch Ahmed erklärte, dass der „rapide körperliche und geistige Verfall“ seines Mandanten seinen eigenen Beobachtungen zufolge weitergehe.

Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte Ahmed: „Natürlich trifft das Gericht auch eine Verantwortung an der Situation, wenn ich nur an die lange Dauer der Isolationshaft denke.“ Viel früher hätte man auf die Hinweise und Anträge der Verteidigung reagieren müssen – jetzt sei es möglicherweise zu spät. „Wenn es so weitergeht, ist unser Mandant ein Fall fürs Pflegeheim.“ M. wird nun regelmäßig begutachtet. Sollte keine Besserung eintreten, „werden wir einen Antrag auf endgültige Einstellung des Verfahrens und Haftentlassung stellen müssen“, so Ahmed. „Das ist kein Erfolg für uns. Unser Ziel war es nicht, die Haftunfähigkeit herbeizuführen. Der Gesundheitszustand unseres Mandanten wurde herbeigeführt. Jetzt ist es unsere Aufgabe, die erforderlichen Anträge zu stellen.“