Neuburg
Polizisten bedroht und attackiert

23.04.2020 | Stand 23.09.2023, 11:45 Uhr

Neuburg - Sehr betrunken und aggressiv: So hat der Angeklagte während seiner Tat auf die Zeugen gewirkt.

Der 45-jährige Moskauer wurde am Mittwoch vom Schöffengericht in Neuburg zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte einen Polizisten verletzt, sich mehreren Beamten widersetzt und sie bedroht.

Auf Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Beleidigung, Androhung von Straftaten, Widerstand gegen Amtsträger lautete die von Staatsanwalt Gerhard Reicherl verlesene Anklage. Der Moskauer gab sofort nach der Verlesung alles zu und erklärte, er wolle sich entschuldigen. Der Mann war Ende Februar auf Dienstreise in Schrobenhausen. Ende Februar soll er in einem Hotel die Inhaberin am Arm gepackt haben. Die Frau war als Zeugin geladen und berichtete, sie habe etwa eine Stunde lang versucht, den massiv betrunken und aggressiv wirkenden Gast zu beruhigen. Der war zuvor mit Kollegen trinken gewesen. "Das war das erste Mal in meiner sechsjährigen Erfahrung, dass ich die Polizei rufen musste", so die Frau.

Einer der Polizeibeamten war ebenfalls als Zeuge im Gericht. Der Angeklagte habe sich ihm und seinem Kollegen widersetzt, sie beleidigt, gedroht er werde sie umbringen, berichtete er. Als der Moskauer bereits mit Handschellen gefesselt war, habe er versucht, ihm den Schlagstock zu entwenden, so der Polizist. Der 45-Jährige habe sich weiter mit Händen und Füßen gewehrt, im Dienstauto noch versucht, den anderen Beamten zu attackieren. Bei der Dienststelle holten die beiden Polizisten noch einen Kollegen hinzu. "Wir haben ihn aus dem Auto rausgezerrt", so der Zeuge. In der Dienststelle fügte der Betrunkene bei dem Versuch sich loszureißen dem Zeugen eine stärkere Verletzung an der Schulter zu. Die Polizeibeamten konnten ihm wegen der heftigen Gegenwehr selbst zu dritt kein Blut für einen Alkoholtest abnehmen.

Der 45-Jährige zahlte dem Zeugen noch im Gericht 1500 Euro Schmerzensgeld in bar und entschuldigte sich bei ihm. Das legte der Staatsanwalt zu seinen Gunsten aus, wie auch sein Geständnis. Es war es der Tag seiner Ankunft in Deutschland, an dem der Moskauer die Tat beging. In Russland hätte der Angriff gegen Polizeibeamte wohl andere Konsequenzen gehabt, so Reicherl. "Da ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie man hier dann so ausflippen kann. " Die Verteidigung verwies auf die Zeichen der Reue des Angeklagten und auf seine Betrunkenheit. Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

DK

Christine Zinner