Pfaffenhofen
Picknick endet schmerzhaft

14.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:52 Uhr

Pfaffenhofen (ahh) "Ich kann es nicht leiden", erklärt der Angeklagte dem Richter, "wenn sie da sitzt und mit einem anderen Schnaps trinkt.

" Und weil er das nicht ab kann, habe er seine Ex-Freundin ins Gesicht getreten. Als sie sich hochrappelte, hat er nachgetreten. Jetzt muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten.

Walter N. , 59, (alle Namen geändert) ist ein Bär von einem Mann. Aber der Eindruck täuscht. Denn eigentlich sei er, sagt seine Ex-Freundin als Zeugin aus, "ein guter Kerl". Nur wenn er "besoffen" sei, dann raste er schon mal aus. Im vergangenen August war es wieder so weit. Jasmina, die 48-jährige Ex-Freundin, hatte ihn angerufen, ob er nicht Lust habe, zum Picknick dazuzukommen: Sie säße mit Arbeitskollegen an der Paar. Walter nahm ein paar kräftige Schlucke für den Weg, erschien mit gut anderthalb Promille an der Picknick-Decke, sagte nicht viel, sondern ließ seiner Eifersucht freien Lauf. "Und dann? ", fragt Richter Michael Herbert. "Dann bin ich gegangen", erklärt Walter ruhig. Es gab ja nichts mehr zu tun. "Wie fest haben Sie getreten? " "Nicht fest", sagt der Angeklagte, "sie hatte keine Schäden, also das Gesicht ist nicht auf gewesen. " Und außerdem habe er ja Turnschuhe getragen, also ganz weiches Schuhwerk.

Der Amtsrichter ruft Jasmina als Zeugin in den Sitzungssaal. "Was soll ich sagen? ", grübelt Jasmina, "er hat mich oft geschlagen. " Ob sie Angst vor ihm gehabt habe? "Nein, er war ein guter Mensch. " "Warum sind Sie nicht ins Krankenhaus gefahren? " "War ja nicht schlimm, ich hatte Tabletten gegen die Schmerzen. "

Staatsanwalt Ingo Desing sieht keine gefährliche, sondern nur noch eine vorsätzliche Körperverletzung als gegeben. "Es ist ja schön und gut, dass Sie eifersüchtig sind", aber das rechtfertige in keiner Weise die Tritte. Sechs Monate Haft fordert er. Das sieht die Verteidigerin Claudia Bartsch naturgemäß anders. Das Urteil: fünf Monate auf Bewährung von drei Jahren und Therapie.