Nürnberg
Nürnberg, Schwabach und drei Kreise mit Ausgangsbegrenzungen

01.12.2020 | Stand 09.12.2020, 3:33 Uhr
Schneebedeckte Stühle stehen angelehnt an Tischen vor einem Restaurant in der Innenstadt. −Foto: Daniel Karmann/dpa/archiv

In Nürnberg, seiner Nachbarstadt Schwabach und Teilen Niederbayerns sind die Corona-Infektionszahlen in Regionen gestiegen, die noch vor kurzer Zeit kaum vorstellbar waren. Nun greifen die Behörden hart durch - Hunderttausende müssen weitgehend daheim bleiben.

Die Stadt Nürnberg hat als erste Großstadt in Bayern im Teil-Lockdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen verhängt. „Die Corona-Infektionszahlen in Nürnberg sind leider nicht zurückgegangen - ganz im Gegenteil“, sagte Oberbürgermeister Marcus König (CSU) am Dienstag. „Deshalb können wir in Nürnberg nicht so weiter machen wie bisher.“

Die Beschränkungen gelten in Bayerns zweitgrößter Stadt mit mehr als 500 000 Einwohnern zunächst bis zum 20. Dezember. Ähnliches beschlossen die Nachbarstadt Schwabach, das niederbayerische Passau sowie die Landkreise Regen, Freyung-Grafenau und Passau.

In Nürnberg lag der Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) bei 320,6, wie das Landesamt für Gesundheit (LGL) am Dienstag mitteilte, in Schwabach bei 344,1. In der Stadt Passau lag der kritische Wert noch bei 556,8, nachdem er zuvor bereits über 600 geklettert war.

Ab sofort dürfen Nürnberger ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen. Außerdem weitet die Stadt das Alkoholverbot in der Innenstadt aus. Die Regelungen sollen streng kontrolliert werden. Ähnlich ist die Situation seit Freitag im niederbayerischen Passau.

Wegen hoher Inzidenzwerte ziehen von Mittwoch an auch die Landkreise Passau (346,7), Regen (356,0), Freyung-Grafenau (391,4) und die kreisfreie Stadt Schwabach (344,1) nach.

Von 7. Dezember an sollen in Nürnberg Klassen ab der fünften Jahrgangsstufe geteilt und im Wechsel daheim und in der Schule unterrichtet werden. Nur an Tagen, an denen die Schüler im Klassenzimmer sitzen, dürfen sie anschließend den Hort, die Mittagsbetreuung oder andere Angebote der Ganztagsbetreuung besuchen. Die Regelung gilt nicht für Förderschulen und Abschlussklassen, Kitas bleiben vorerst offen.

„Wir haben auch das Problem, dass wir keinen Hotspot an dieser Stelle ausfindig machen können“, begründete der Oberbürgermeister die strikten Regelungen. „Wir haben eher ein diffuses Infektionsgeschehen hier in unserer Stadt.“

Das Klinikum Nürnberg behandelte am Dienstag nach eigenen Angaben 163 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind. Davon mussten 27 auf den Intensivstationen versorgt werden, 25 Menschen wurden beamtet. Um alle versorgen zu können, wurden Operationen verschoben, mehrere Covid-Stationen eingerichtet und die Zahl der Intensivbetten aufgestockt. Bis auf wenige Ausnahmen gilt im Klinikum Besuchsstopp.

Für Mitarbeiter in Nürnberger Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist ein wöchentlicher Corona-Schnelltest ab sofort Pflicht. Besucher müssen sich testen lassen und in den Bewohnerzimmern eine FFP2-Maske tragen.

Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt möglich. Spielplätze und Skateranlagen bleiben offen, auf Bolzplätzen dürfen sich maximal zwei Haushalte austoben.

Ausnahmen gelten auch für Beerdigungen, Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften. Neben den städtischen Kultureinrichtungen müssen nun auch Volkshochschule, Stadtbibliothek und -archiv und die Musikschule schließen. Hochschulen und Universitäten sollen auf digitale Lehre umstellen. Die Gastronomie darf weiter Essen zum Mitnehmen verkaufen.

In den betroffenen Landkreisen sowie in der Stadt Passau gelten für Schulen, Alten- und Pflegeheim sowie Krankenhäuser weitgehend dieselben Regelungen. Im Landkreis Passau etwa gilt die Ausgangsbeschränkung, nach der man die Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen darf, nur in der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.

Lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen sind eine von mehreren Maßnahmen der neunten bayerischen Infektionsschutzverordnung. Sie sollen in Kraft treten, sobald in einer Kommune die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über einem Wert von 300 liegt.

Rechtsgrundlagen für Bayerns Corona-Politik

Zahlen des RKI

Maßnahmen der Stadt Nürnberg

Zahlen des LGL

Stadt Schwabach zu Coronasituation

dpa