Nürnberg (KNA
Niederlage für Sekteneltern

15.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:11 Uhr

Nürnberg (KNA/epd) Wegen der Gefahr gewalttätiger Übergriffe bleiben vier Kinder aus der umstrittenen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ weiterhin getrennt von ihren Eltern. Diese scheiterten vor dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) mit ihrer Beschwerde gegen Entscheidungen des Ansbacher Familiengerichts, wie das OLG gestern in Nürnberg mitteilte.

Es stehe fest, „dass die betroffenen Eltern ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden“. Kinder hätten aber in Deutschland seit dem Jahr 2000 ein Recht auf uneingeschränkt gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen seien unzulässig.

Im September 2013 hatten die Behörden 40 Kinder aus Familien der „Zwölf Stämme“ in Wörnitz (Kreis Ansbach) und Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) in ihre Obhut genommen. Anlass waren gewalttätige Übergriffe auf Minderjährige, die auf heimlich gedrehten Videos zu sehen waren. Von der jetzigen OLG-Entscheidung waren zwei Familien betroffen, die seinerzeit in Wörnitz wohnten. Die eine Familie hat drei Kinder, die andere eines. Den Müttern und Vätern bleiben Teilbereiche des elterlichen Sorgerechts entzogen – so dürfen sie den Aufenthaltsort ihrer Kinder nicht bestimmen.

Die „Zwölf Stämme“ wurden in den 1970er Jahren in den USA gegründet. Die Glaubensgemeinschaft ist nach den zwölf Stämmen Israels benannt. Die Zahl der Mitglieder wird weltweit auf 2000 geschätzt.