Denkendorf
Nicht beschlussfähig

Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderats in Denkendorf

06.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:35 Uhr

Denkendorf - Bürgermeisterin Claudia Forster hatte eine Sitzung des Bauausschusses und des Gemeinderates Denkendorf angesetzt.

Die Tagesordnung wurde auf das Nötigste reduziert, um laut Maßgaben des Ministeriums die Verwaltung handlungsfähig zu halten. Doch trotz aller getroffenen Sicherheitsvorkehrungen musste die Bürgermeisterin eine Enttäuschung erleben.

Gleich beim ersten Tagesordnungspunkt der Bauausschusssitzung kamen die Probleme. Der Bauantrag zur Teilnutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in ein Wohngebäude mit einer Wohneinheit in der Burgstraße in Gelbelsee konnte beschlussmäßig nicht behandelt werden, da sich durch die persönliche Beteiligung eines Ausschussmitgliedes die Anzahl der Stimmberechtigten unter die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestzahl verringerte. Somit musste dieser Tagesordnungspunkt ohne Beschluss abgesetzt werden.

Mehr Glück hatten dann die beiden folgenden Bauanträge. Beide Vorhaben liegen im Baugebiet "Zum Fuchsberg" in Dörndorf. Zum ersten Vorhaben lag ein Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften vor. Die mittlere Wandhöhe von drei Metern auf der Ostseite wird überschritten. Außerdem wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Standortes der Garage gestellt. All diesen Anträgen wurde zugestimmt und dem Vorhaben insgesamt das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beim zweiten Vorhaben wurde seitens der Antragsteller die Vorlage im Baugenehmigungsverfahren beantragt, da sich Planer und Bauherr eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht zutrauen beziehungsweise nicht wollen. Auch diesem Bauantrag konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Damit war die Bauausschusssitzung beendet und es sollte mit der öffentlichen Gemeinderatssitzung fortgefahren werden.

Doch jetzt kam das große "aber". Die Verwaltung hatte im Lauf des Tages bei den einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates vorab telefonisch abgeklärt, ob in Anbetracht der momentanen Situation eine Teilnahme an der Sitzung erfolgen werde. Bis einige Minuten vor der Sitzung sah es so aus, dass die Mindestanzahl an Mitgliedern an der Sitzung teilnimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst werden können. Doch dann kam unmittelbar vor der Sitzung die Absage eines weiteren Mitgliedes des Gemeinderates.

Bürgermeisterin Claudia Forster blieb nichts anderes übrig, als die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussunfähigkeit des Gemeinderates festzustellen. Somit war die Sitzung beendet.

Bürgermeisterin Claudia Forster hätte nun die Sitzung tags darauf mit der gleichen Tagesordnung erneut ansetzen können. Der Gemeinderat wäre dann ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig gewesen. Von dieser Möglichkeit wurde allerdings kein Gebrauch gemacht.

Nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung ist die erste Bürgermeisterin befugt, an Stelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat sie dem Gemeinderat oder dem Ausschuss in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben. Inwieweit die Bürgermeisterin in nächster Zukunft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder Gebrauch machen muss, bleibt abzuwarten.

knh