Neuburg
Neuburger Klinik: Besuchsregeln angepasst

Auch Intensivpatienten können ab Mittwoch wieder Besuch empfangen

15.06.2021 | Stand 18.06.2021, 3:35 Uhr
Ab Mittwoch gelten lockerere Besuchsregeln an der KJF-Klinik St. Elisabeth in Neuburg. −Foto: Schneider, Archiv

Neuburg - Die Neuburger KJF-Klinik St. Elisabeth hat ihre Besuchsregeln an die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen angepasst. Ab diesem Mittwoch sind Besuche wieder für alle Abteilungen erlaubt, auch auf der Intensiv- und der Isolierstation. Das erklärt die Klinik in einer Pressemitteilung.

Kontaktdaten: Die Erfassung der Kontaktdaten online oder an Ort und Stelle bleibt weiterhin bestehen.

Nur zwei Besucher: Es dürfen pro Patient maximal zwei Besucher am Tag kommen, allerdings darf der nächste Besucher erst kommen, wenn sich der vorangegangene Besucher an der Einlasskontrolle vom Haupteingang wieder abgemeldet hat. Die Besuchszeit von 15 bis 19 Uhr bleibt unverändert.

Maske und Test: Besucherinnen und Besucher dürfen die Klinik mit einer FFP2-Maske betreten und müssen einen schriftlich bestätigten Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegen. Ein PCR-Test darf dabei nicht älter als 72 Stunden sein, ein Schnelltest nicht älter als 48 Stunden. Geimpfte und genesene Personen im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung benötigen kein negatives Testergebnis, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. Für alle Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregelungen möglichst einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen - sofern möglich.

Ausnahmen von der Testpflicht: Von der strikten Testpflicht kann in folgenden Personenkreisen abgesehen werden: Eltern oder Sorgeberechtigte von minderjährigen Patientinnen und Patienten der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin, Eltern oder Sorgeberechtigte von Patientinnen und Patienten der neonatologischen Intensivstation, Väter von Neugeborenen, nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung, in medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung, Eltern, Sorgeberechtigte und enge Bezugspersonen des Helfersystems im Rahmen von Therapiegesprächen der KJPP, Eltern oder Sorgeberechtigte von Patientinnen und Patienten der KJPP, welche die Station nicht verlassen dürfen.

Veranstaltungen: Für Veranstaltungen an der KJF Klinik Sankt Elisabeth müssen Gäste ab sofort ebenfalls die Personaldaten mittels Erfassungsbogen zur Veranstaltung ausfüllen und mitbringen.

DK