München
Nach Böllerverbot kaum Ermittlungen in München

30.01.2020 | Stand 02.12.2020, 12:05 Uhr
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. −Foto: Silas Stein/dpa

Das Böllerverbot in der Münchner Altstadt hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft München I durchaus Wirkung gezeigt. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sind in den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen. Nach dem Jahreswechsel 2017/2018 waren es nach Angaben der Ermittlungsbehörde vom Donnerstag knapp 20 Verfahren. Ein Jahr danach, bei der die Polizeipräsenz deutlich erhöht worden sei, waren es knapp zehn - und nach dem Jahreswechsel 2019/2020 nur noch drei.

Es war das erste Silvester mit einem kompletten Feuerwerksverbot in der Münchner Altstadt. Von dem „vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ gehen die Ermittler dann auf, wenn beispielsweise Raketen nicht in den Himmel, sondern flach in die Menschenmenge geschossen werden.

Informationen zum Feuerwerksverbot der Stadt München

dpa