Hannover
Musterverfahren gegen Porsche

OLG Celle entscheidet im Streit um gescheiterte VW-Übernahme

13.04.2016 | Stand 02.12.2020, 19:58 Uhr

Hannover (AFP) Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wird im milliardenschweren Streit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche ein Musterverfahren durchführen. Dies teilte das für Kartellsachen zuständige Landá †gericht Hannover gestern mit.

Die Entscheidung erging demnach auf Anträge von 32 Beteiligten in vier Verfahren.

Die Antragsteller, überwiegend Investmentfonds, fordern von der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG Schadensersatz im Zusammenhang mit dem 2009 gescheiterten Versuch des Sportwagenbauers, den weitaus größeren Wolfsburger Autokonzern zu übernehmen. Investoren und Anleger streiten nach Angaben des Tübinger Rechtsanwalts Andreas Tilp seitdem bundesweit vor mehreren Gerichten um insgesamt etwa fünf Milliarden Euro, weil sie in der Hoffnung auf eine sichere Rendite in Porsche investiert und viel Geld verloren hatten.

Das OLG wird in dem Musterverfahren 83 sogenannte Feststellungsziele überprüfen. Dabei geht es etwa um den Vorwurf, die Porsche SE habe irreführende Presseerklärungen herausgegeben und eine marktá †beherrschende Stellung missbraucht. Das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) regelt solche Verfahren und soll einer Vielzahl geschädigter Anleger die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.

In einem KapMug-Verfahren werden vor einem Oberlandesgericht beispielhaft jene Fragen geklärt, die sich auf alle Kläger gleichermaßen beziehen. Die Feststellungen des OLG Celle gelten dann als verbindliche Vorentscheidungen für gleich gelagerte Fälle vor anderen Gerichten.