Mit Töchterchen und kleiner Schwester auf Diebestour

11.12.2007 | Stand 03.12.2020, 6:17 Uhr

Neuburg (pes) Ihre Kindheit schildert sie als eine einzige Tragödie. Dass sie ihre eigene Tochter, elf Jahre alt, im August dieses Jahres mit auf eine Diebestour durch Neuburg genommen hatte, "war ganz großer Mist", erklärt Britta (Name geändert) mit tränenerstickter Stimme dem Jugendschöffengericht.

Zusammen mit ihrer 17 Jahre alten Schwester Beate startete die 27-Jährige, "ganz spontan", wie sie erklärte, einen Beutezug durch drei Geschäfte in der Innenstadt. In kürzester Zeit hatten die Geschwister Waren im Wert von knapp 1400 Euro eingesackt: 15 Parfumtester, Pinzetten, CDs, Schreibwaren, Bekleidung und Schuhe.

"Es tut mir sehr leid." Dieser Satz aus dem Mund der 27-Jährigen fällt innerhalb einer Viertelstunde drei Mal. Das Diebesgut habe man zurückgebracht oder ersetzt, bekräftigt sie, die die ihr zur Last gelegte Litanei an Ladendiebstählen genauso wie ihre zehn Jahre jüngere Schwester unumwunden gesteht. "Es sollten Weihnachtsgeschenke sein", versucht die Hartz-IV-Empfängerin zu erklären. Ungläubigkeit dagegen beim Vorsitzenden Richter Gerhard Reicherl: Gerade einmal drei Tage nach dem Erlass einer Bewährungsstrafe sei Britta schon wieder rückfällig geworden. Britta, die jetzt betont, dass auch ihr Töchterchen, das sie selbst auf die Diebestour mitgeschleppt habe, durch Entzug der Playstation für das illegale Tun bestraft worden sei. Auf Reicherls Einwand, dass in erster Linie sie für das Geschehene verantwortlich sei, nickt sie demütig, schweigt.

Wenige Minuten später bekräftigt sie, dass "mein Gefängnisaufenthalt mich ruhiger gemacht hat. Ich dachte, ich würde nie mehr Scheiße bauen", bedauert sie.

Acht Monate Gefängnis fordert Staatsanwältin Gabriele Steininger, denn "wer so dreist ist und auch noch sein Kind mit hineinzieht, der verdient keine Bewährung". Brittas Anwalt Jürgen Asthausen sieht das anders: Seine Mandantin sei eine "in psychischer Hinsicht gestörte Persönlichkeit", bei der aber ein Umdenken begonnen habe, plädiert er für eine Bewährungsstrafe.

Beate wird verurteilt zu 120 Arbeitsstunden und muss Kontakt mit dem Jugendamt halten, "nicht als Strafe, sondern als Hilfe". Britta muss wieder hinter Gitter. Dieses Mal für sechs Monate. Nicht nur, weil sie strafrechtlich bereits erheblich in Erscheinung getreten sei, wie Gerhard Reicherl das Urteil begründet, sondern auch, weil sie ihre Tochter nicht verschont habe. "Sie sind nicht auf der Sonnenseite des Lebens gestanden, haben aber aus Ihrer Vergangenheit nichts gelernt. Und im Moment tun Sie nichts anderes, als es Ihren Kindern auch schwer zu machen."