Mit fast drei Promille an Laderampe angedockt

05.02.2008 | Stand 03.12.2020, 6:09 Uhr

Neuburg (pes) Anton O. (Name geändert) ist seinen Job los. Und seinen Führerschein. Außerdem muss der 39-jährige Lkw-Fahrer 1050 Euro Geldstrafe bezahlen. Dazu wurde er von Amtsrichter Ruprecht Herbst verurteilt. Wegen fahrlässiger Trunkenheit.

Um seinen Lkw zu beladen, war der 39-Jährige am späten Nachmittag des 14. Juni vergangenen Jahres auf das Gelände einer Schrobenhausener Firma gefahren. "Es dauerte unnormal lange, bis er rückwärts an die Laderampe gefahren war. Danach war er ganz schweigsam", erinnerte sich ein Firmenmitarbeiter im Zeugenstand. Schließlich habe man den Chef des Lkw-Fahrers verständigt, der die Polizei eingeschaltet habe.

Untersuchungen haben ergeben, das Anton O. zu diesem Zeitpunkt knapp drei Promille "intus" hatte. Beim Eintreffen der Beamten habe er sich den Anordnungen der Polizei scharf widersetzt. Er wehrte sich und habe wüste Bedrohungen geäußert, hielt Staatsanwältin Veronika Wankerl dem Beschuldigten in der Anklageschrift vor. Um Aufschlüsse über den Alkoholkonsum des 39-Jährigen zu erhalten, hätten die vier Polizisten den renitenten Lkw-Fahrer sogar auf einem Stuhl fixieren müssen, so heftig war seine Gegenwehr.

"Eine halbe Flasche Korn", will Anton O. im Führerhaus seines Lkw getrunken haben, wie der 1,70-Meter-Mann erklärte. Bei der Anfahrt sei er noch nüchtern gewesen. "Es kann nicht so gewesen sein", meinte indes Landgerichtsarzt Dr. Roman Steinkirchner, denn "die Angaben sind bei weitem nicht geeignet, um den vorliegenden Wert zu erklären." Aus medizinischer Sicht sei es kaum vorstellbar, "dass Anton O. nur während des Ladevorgangs getrunken hat", so Steinkirchner, der ob des hohen Alkoholpegels auf verminderte Schuldfähigkeit verwies.

Bereits im März 2007 war der 39-Jährige durch Alkohol am Steuer in der Schweiz aufgefallen. Damals soll er seinen Sattelschlepper mit 1,65 Promille durch das Land der Eidgenossen gelenkt haben.

Aufgrund der extrem hohen Alkoholisierung bei dem Vorfall in Schrobenhausen sehe das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit, meinte Richter Ruprecht Herbst in der Urteilsbegründung. Seine Alkoholsünde aber kommt Anton O. nicht nur finanziell teuer zu stehen: Er muss noch weitere neun Monate auf seinen Führerschein verzichten.