Mietkauf - Vorsicht vor unabschätzbaren Risiken

15.01.2010 | Stand 03.12.2020, 4:20 Uhr

Selbstständige, junge Familien oder Käufer mit geringem Einkommen haben es bei vielen Banken schwer, ein Hypothekendarlehen zu bekommen. Eine Möglichkeit, trotzdem an Wohneigentum zu gelangen, bietet der sogenannte Mietkauf.

Hintergrund: Beim Mietkauf schließen Käufer und Verkäufer zwei Verträge ab: einen Miet- und einen Kaufvertrag. Der Käufer zieht zunächst für einen bestimmten Zeitraum – oft zehn bis 15 Jahre – in die Immobilie ein und verpflichtet sich, das Objekt später zu kaufen. Der Kaufpreis liegt von vornherein fest. Je nach Vertragsmodell werden die Mietzahlungen ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet, ein Restbetrag bleibt offen.  Mietkauf oft teurer als Darlehen

Immobilienexperte Robert Anzenberger, Chef des Immobilienvermittlers PlanetHome, mahnt allerdings zur Vorsicht: Mietkauf hört sich zunächst gut an, im Endeffekt kommt er aber oft teurer als ein herkömmliches Immobiliendarlehen. Die Erfahrung zeige, dass Käufer während der Mietphase nicht nur die Miete zahlen, sondern gleichzeitig Kapital ansparen müssen für den anschließenden Kauf – eine doppelte Belastung. Außerdem werde oft nur ein Teil der gezahlten Miete auf den späteren Kaufpreis angerechnet, so dass noch ein relativ großer Restkaufpreis offen bleibt. Anders beim Erwerb über ein klassisches Hypothekendarlehen: Hier kann man von Anfang an das Darlehen mit möglichst hoher Tilgungsrate zurückführen. Dadurch kommt man nicht nur schnell von seinen Schulden herunter, man verschenkt auch kein Geld an irgendwelche Vermieter.

Rechtliche Risiken beachten

Neben der doppelten Finanzbelastung birgt das Modell Mietkauf auch rechtliche Risiken. Grund: Oft unterschreiben zwar beide Seiten die Verträge, der Gang zum Notar fällt jedoch manchmal unter den Tisch. Ein folgenschwerer Fehler: Da die Verträge auf den Erwerb von Grundeigentum ausgerichtet sind, müssen sie zwingend notariell beurkundet werden. Unterbleibt die Beurkundung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Weitere Fußangel: Wird der Verkäufer in den ersten Jahren insolvent, hat der Erwerber keine Sicherheiten, da er ja schließlich nur zur Miete wohnt. Ob das Kaufgeschäft dann überhaupt noch zustande kommt ist fraglich.