Ingolstadt
Mehr Schutz für die Jugend

Wer in Vereinen mit Kindern arbeitet, braucht ein Führungszeugnis – Jugendamt hilft bei Abwicklung

16.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:48 Uhr

Ingolstadt (DK) Wer in einem Verein Jugendarbeit leistet, der benötigt künftig ein erweitertes Führungszeugnis. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte – nach Delikten des Sexualstrafrechts und Straftaten gegen Schutzbefohlene – eine solche Tätigkeit ausüben können.

Ziel der Regelung durch das Bundeskinderschutzgesetz ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, heißt es im entsprechenden Paragraphen. Die Führungszeugnisse müssen alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Auch die rund 350 Vereine und Institutionen, die es in Ingolstadt gibt, sind – sofern sie Jugendarbeit leisten – von dem Gesetz betroffen. Um ihnen den Aufwand, die die neuen Auflagen mit sich bringen, zu erleichtern, hat das Jugendamt Ingolstadt zusammen mit dem Bürgeramt einen unter den kreisfreien Städten wohl bislang einzigartigen Service entwickelt, der über den gesetzlichen Auftrag, dem das Amt nachkommen muss, hinaus geht. Den Ingolstädter Vereinen wurden Listen zugeschickt, in die sich die jeweiligen Übungsleiter und Betreuer freiwillig eintragen können. „Für alle darauf vermerkten Personen wird durch die Stadt Ingolstadt ein erweitertes Führungszeugnis beantragt, welches dem Jugendamt zugeleitet wird“, heißt es in einem Schreiben, das den Vereinsvorsitzenden zuging. Im Jugendamt wird das Führungszeugnis dann eingesehen. Wenn keine relevanten Eintragungen vorhanden sind, wird dies auf der Liste bestätigt. Damit nimmt die Behörde den Vereinen einiges an zusätzlicher Arbeit ab. Gerade, wenn es dort viele Jugendbetreuer gibt. „Noch einfacher kann man es für die Vereine eigentlich nicht hinbekommen“, sagt Maro Karmann, Leiter des Ingolstädter Jugendamtes, zuversichtlich.

Außerdem werde so vermieden, dass Personen, die einen für die Jugendarbeit nicht relevanten Eintrag in ihrem Führungszeugnis haben, diesen bei ihrem Verein offenlegen müssen. „Das ist auch ein wichtiger Aspekt, dass wir das den Vereinsvorsitzenden und den Mitgliedern ersparen wollen“, sagt Karmann. „Das bleibt in den Ämtern.“

Der Verwaltungsaufwand verlagere sich damit zwar stärker zum Jugendamt hin, betont er. „Ich denke aber, dass wir das auf mehrere Schultern verteilen können.“ Wie viel Arbeit auf die beiden Ämter zukommt, das sei außerdem noch gar nicht absehbar, ergänzt Karmanns Stellvertreter Oliver Betz. Denn es sei keine Pflicht, den Vorgang über das Jugendamt abzuwickeln. „Man hat auch die Wahl zu sagen, man möchte nicht auf die Liste“, so Betz weiter. Dann jedoch müsse die betreffende Person sich selbst darum kümmern, dass der Verein ein aktuelles Führungszeugnis einsehen kann. „Was wir aufzeigen, ist also nur ein Weg.“

Der ist außerdem nur für Bürgerinnen und Bürger möglich, die in Ingolstadt wohnen. Wer beispielsweise in Gaimersheim lebt und bei einem Ingolstädter Verein Jugendarbeit leistet, der müsse sich an seine Heimatgemeinde wenden, so Karmann. Allerdings können diese Personen über das Jugendamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, die dem Verein vorzulegen ist, ergänzt Betz.

Wie reagieren die Vereine auf das Angebot? „Die Resonanz ist bisher sehr positiv“, sagt Betz. „Viele sagen, sie finden das gut.“ Das hat aber – abgesehen von der Zeitersparnis – noch andere Gründe, weiß er: Denn die Vereine dürfen die Führungszeugnisse zwar einsehen, aber nicht ablegen oder abheften. Sie müssen anschließend vernichtet werden. Die Listen jedoch können sie zu ihren Unterlagen nehmen.

Natürlich unterliegen die Mitarbeiter in den Ämtern der Schweigepflicht, was mögliche Eintragungen angeht. Die Führungszeugnisse werden außerdem auch dort nach der Einsichtnahme vernichtet.

Für Vereine, die sich näher über das Thema informieren möchten, bietet das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring zwei Infoabende an. Am Dienstag, 29. April, und Mittwoch, 30. April, jeweils um 19 Uhr in der Fronte 79. Der Stadtjugendring steht auch ansonsten für Beratung und Information unter der Telefonnummer (08 41) 9 35 55-0 zur Verfügung.