Mehr Fingerspitzengefühl erwartet

11.11.2010 | Stand 03.12.2020, 3:28 Uhr

Zum Artikel ,"Anwohner scheitern vor Verwaltungsgericht" (EK vom 27. Oktober 2010):

Entgegen der Behauptung des Oberbürgermeisters ging es bei dem streitigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München nicht um die "neue" Verkehrsführung für den geplanten Busbahnhof auf der Pater-Moser-Straße, sondern um die Anlage des Busbahnhofs selbst.

Hinsichtlich der daher leider nicht zum Gegenstand der gerichtlichen Verhandlung gehörenden Verkehrsführung und Verkehrsbelastung auf der Pater-Moser-Straße hat das Gericht aber festgestellt, dass die Lärmsituation auf der Pater-Moser-Straße schon heute fast unzumutbar ist. Das drückt sich darin aus, dass die zulässigen Grenzwerte für Straßenlärm in Wohngebieten bereits heute um sechs Dezibel überschritten sind. Eine eigentlich notwendige bauliche Veränderung an der Pater-Moser-Straße, um dem einbiegenden Schulbus- und Kfz-Verkehr gerecht zu werden, wäre damit nicht ohne weiteres zulässig. Daher nimmt man seitens der Stadt und des staatlichen Bauamts und offensichtlich auf Kosten der Anwohner billigend in Kauf, dass es zukünftig zu einem morgendlichen Verkehrschaos kommen wird.

Ausdrücklich und auf Geheiß des Gerichts hat sich die Stadt im Protokoll der Verhandlung aber verpflichten müssen, dass man die Situation auf der Pater-Moser-Straße beobachtet und in Absprache mit dem staatlichen Bauamt Maßnahmen ergreift.

Da es den Klägern nicht um die Verhinderung der Zusammenführung der Realschulen und ausreichender Parkflächen für Schulbusse, Lehrer und gegebenenfalls Eltern geht, haben die Kläger die Klage vor dem Hintergrund dieser von der Stadt zu Protokoll gegebenen Selbstverpflichtung zurückgenommen. Damit haben die Kläger für die Stadt und insbesondere die Diözese Planungssicherheit geschaffen.

Die Kläger begrüßen und verlassen sich im Gegenzug jedoch ausdrücklich darauf, dass sich die Stadt an ihre Zusage hält, das "Problem Pater-Moser-Straße" gemeinsam mit den Klägern und den übrigen Anwohnern weiter zu verfolgen und an zu gehen.

Etwas verwundert haben die Kläger jedoch die Aussage zur Kenntnis genommen, wonach es diverse Umplanungen an dem Busbahnhof zum Schutz der Anwohner vor möglichem Lärm gegeben haben soll. In den Planungsunterlagen wurde nämlich auf jegliche Maßnahmen zugunsten der Anwohner der Pater-Moser-Straße verzichtet. Vom Vorgänger des Herrn Breitenhuber (Leiter des Diözesanbauamts), Herrn Frey, wurden Maßnahmen am Verlauf zwischen der Straße und dem Busbahnhof in Aussicht gestellt. Diese sollten unabhängig von dem Lärm, der von dem Busbahnhof selbst ausgeht, die Situation an der Straße und den Wohngebieten entspannen und damit die Akzeptanz des Busbahnhofs bei den Anwohnern erhöhen.

Diese Chance der Diözese wurde durch Verzicht auf lärmschützende und gestalterische Maßnahmen zunächst vertan, indem man sich seitens des Diözesanbauamts nun hinter der Tatsache versteckt hat, dass der Lärm der Anlage selbst den Lärm auf der Straße nur unwesentlich erhöht. Das Problem auf der Straße bleibt bei dieser Haltung ungelöst.

Von einem kirchlichen Bauherrn hätten sich die Kläger wie auch die übrigen Anwohner mehr Fingerspitzengefühl und Entgegenkommen in der Berücksichtigung der nachbarlichen Belange erwartet. Diese Chance ist aber noch nicht vertan.

Familie Günther

Familie Wöll

Rebdorf