Eschelbach
Mastanlage darf weiter gebaut werden

Verwaltungsgericht weist Eilantrag des Bund Naturschutz ab

27.04.2018 | Stand 23.09.2023, 3:02 Uhr
Die Bauarbeiten für die neuen Stallungen der Eschelbacher Hähnchenmast sind bereits weit fortgeschritten und dürfen fortgeführt werden. Das Verwaltungsgericht München hat jetzt den Eilantrag des Bund Naturschutz auf Baustopp abgelehnt. −Foto: Munz

Eschelbach (WZ) Die Eschelbacher Hähnchenmastanlage darf weiter gebaut und in Betrieb genommen werden. Dies hat die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts München mit aktuell bekannt gegebenem Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. abgelehnt.

"Wir sind natürlich sehr enttäuscht", sagte dazu Marion Ruppaner vom Bund Naturschutz Bayern am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung. Hubert Weiger, der Landesvorsitzende des Bund Naturschutz Bayern, sieht dadurch bestätigt, "dass es dringend notwendig ist, endlich Änderungen im Baugesetzbuch zu erwirken, die Möglichkeiten, schaffen, solche umweltgefährdenden Anlagen zu verhindern." Der Umweltverband hatte zusätzlich zu seiner laufenden Klage gegen die Ausweitung des Eschelbacher Betriebs auf rund 145000 Mastplätze am 28. September 2017 beim Verwaltungsgericht München besagten Eilantrag eingereicht, um die bereits laufenden Bauarbeiten zu stoppen. Dieser Eilantrag richtete sich somit direkt gegen den vom Landratsamt Pfaffenhofen ausgeprochene Genehmigung.

Nach Auffassung der 19. Kammer ist die Hähnchenmastanlage "unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich zulässig", heißt es in einer Erklärung des Verwaltungsgerichts München. Es sei davon auszugehen, dass der Anlagenbetreiber für einen ausreichend langen Zeitraum über eine ausreichende Fläche zur Futtererzeugung verfügen wird. Hingegen sei aber noch nicht endgültig abschätzbar, inwieweit die Hähnchenmastanlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft oder ihr naturschutz- oder wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Diese Fragen seien abschließend im Hauptsacheverfahren zu klären. Auf diese Hauptsacheverhandlung setzt auch weiter der Bund Naturschutz, so Marion Ruppaner: "Wir haben dafür sehr gute und fundierte Argumente und hoffen, dass das auch das Gericht so sieht."

Die Bauarbeiten in Eschelbach sind bereits sehr weit fortgeschritten und dürfen weiterlaufen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wäre ein Baustopp nicht gerechtfertigt, "da die Interessen des Anlagenbetreibers die Interessen des Bund Naturschutz in Bayern e.V. überwiegen". Nach der - im Rahmen des Eilverfahrens gebotenen - vorläufigen Einschätzung des Gerichts seien die durch die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage entstehenden Einwirkungen aber als "eher gering" einzuschätzen: Zum einen weise das Baugrundstück "keine nennenswerte Vegetation auf" und der für den Bau erforderliche Schwerlastverkehr könne die bereits vorhandene Zuwegung nutzen. Diese Einschätzung steht im Widerspruch zur Argumentation des Marktes Wolnzach, der ebenfalls gegen den Neubau der Stallungen klagt und dies hauptsächlich mit erschließungsrechtlichen Bedenken begründet. Der Anlagenbetreiber selbst möchte sich zum nach wie vor laufenden Verfahren nicht äußern. Nach dessen Abschluss werde man die Situation neu bewerten, teilt er mit.
 

Karin Trouboukis