Pfaffenhofen
"Massive Benachteiligung"

Elternvertreter kritisiert Berechnung der Vorleistungen, die ins Abitur einfließen

30.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:26 Uhr
Wie sollen die Abi-Noten in diesem Jahr berechnet werden? Diese Frage birg Konfliktpotenzial. −Foto: Hildenbrand/dpa

Pfaffenhofen - Die Abiturprüfungen in Bayern sollen am 20. Mai starten.

Doch in die Abschlussnote gehen auch bisher erbrachte Leistungen mit ein. Weil jedoch im zweiten Kurshalbjahr der zwölften Klasse kaum Leistungsnachweise erbracht werden konnten, muss das Kultusministerium auf eine Sonderregelung zurückgreifen. Das Kultusministerium betont, dass diese Regelung im Einvernehmen mit der Schulfamilie getroffen worden sei. Der Vater einer angehenden Abiturientin des Pfaffenhofener Schyrengymnasiums wittert dennoch Probleme. Einige Schüler seien stinksauer.

Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums werden die Noten für das zweite Kurshalbjahr der zwölften Klasse entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen berechnet oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der übrigen Halbjahre aus der elften und zwölften Klasse. Die jeweils aus Schülersicht günstigere Berechnungsvariante soll herangezogen werden. Zusätzlich gilt: "Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Meinung ist, dass er in den vorherigen Halbjahren unter seinen Möglichkeiten geblieben ist, wird noch eine weitere Option eröffnet: Sie oder er kann nach den Abiturprüfungen fehlende Leistungsnachweise nachholen, um sich weiter zu verbessern" erklärt Ministeriumssprecher Daniel Otto.

Der Elternvertreter spricht dennoch von "massiven Benachteiligungen". Es ist sei ja eh schon kompliziert mit der Notenberechnung für's Abi - "aber nun wird alles ad absurdum geführt", schreibt er. "Hat beispielsweise ein Schüler beschlossen, ein Halbjahr nicht einzubringen und also die Klausur leer abgegeben, geht diese Note (0 Punkte) nun faktisch zu einem Drittel in die Note für 12/2 ein. " Das Ministerium habe nicht daran gedacht, dass Schüler auch das Recht haben, ein Halbjahr zu streichen. Das Abitur seiner Tochter könne sich so um drei Zehntelpunkte verschlechtern.

Dass sich Schüler durch das Nachholen von Leistungsnachweisen verbessern können, zweifelt der Vater an. "Eine Ersatzprüfung soll das heilen, drei Monate nach dem Ende des Unterrichtes? ", fragt er. Hier sei nicht geklärt, welcher Stoff geprüft werden soll.

Die Direktoren der beiden Gymnasien im Landkreis Pfaffenhofen verweisen in ihren Antworten auf das Kultusministerium. "Wir setzen hier an der Schule nur um, was uns bayernweit vorgegeben und offensichtlich unter Beteiligung der relevanten Gremien ausgearbeitet worden ist. Da gibt es für uns keinen Handlungsspielraum", schreibt Dietmar Boshof vom Schyrengymnasium. "Die Sache ist ohnehin ausgesprochen kompliziert, da möchte ich kein dezidiertes persönliches Urteil abgeben. " Sein Kollegen Christian Heller vom Wolnzacher Hallertau-Gymnasium hält die Lösung für durchdacht. "Es mag ja sein, dass das Verfahren in einzelnen Punkten nicht optimal ist, und womöglich justiert das Ministerium nach, wenn ihm entsprechende Bedenken zu Ohren kommen, doch grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass man sich erkennbar Gedanken gemacht hat, wie man zu einer Lösung kommt, die die Schülerinnen und Schüler in aller Regel nicht benachteiligen wird", schreibt er. "Wenn ein Erziehungsberechtigter das Verfahren samt Ersatzprüfung als unfair erachtet, möge er sich mit seiner Beschwerde direkt ans Kultusministerium wenden, welches dieses Verfahren erarbeitet hat. "

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