Mann gibt Jugendlichem rechtsradikale Musik

29.09.2008 | Stand 03.12.2020, 5:33 Uhr

Neuburg (sja) Das Vorstrafenregister von Bernd W. (Name geändert) ist lang. Bereits 13 Mal wurde der 27-Jährige aus Neuburg seit 1996 verurteilt. Nummer 14 kam jetzt dazu: Das Amtsgericht sprach gegen ihn eine sechsmonatige Freiheitsstrafe aus. Unter anderem weil er einem minderjährigen Schüler CDs mit rechtsradikalen Inhalten zur Verfügung gestellt hatte – erst einen Monat nach Ende seiner jüngsten Haft.

Mit einem Schuhkarton voller CDs hatte Bernd W. im vergangenen Februar den befreundeten 15-Jährigen im nördlichen Landkreis besucht. Auf den Scheiben befanden sich Titel wie "Schwarze Division", "Volk ans Gewehr" oder "Stahlgewitter". Der Großteil der Lieder mit volksverhetzendem Inhalt. "Da sag ich nichts dazu", erklärte der Angeklagte anfangs. Dennoch sagte er weiter aus.

"Von mir hat der Junge die Lieder aber im Prinzip nicht", behauptete er, seine CDs habe er wieder mit nach Hause genommen. "Darum geht es aber nicht", so Richter Herbst, "sondern darum, ob der Bub die Möglichkeit hatte, sich die Lieder auf seinen PC zu spielen." Davon wisse er nichts, sagte W., "schon möglich, dass er die CDs ohne mich hatte". Auch dass der Bub noch minderjährig ist, wollte der Angeklagte damals nicht gewusst haben. Mehr sagte er zunächst nicht – "bevor ich noch Blödsinn erzähle". Erst die Aufforderung von Anklagevertreter Franz Burger "endlich Nägel mit Köpfen" zu machen, brachte das Geständnis.

Dass er nur einen Monat nach seiner Entlassung aus der Haft erneut straffällig geworden war, wunderte Richter Herbst schon. "Das war Blödsinn", verteidigte W. sich. "Das ist genau das Problem", so Herbst, "sie begehen nie schwere Straftaten, aber jede Menge Blödsinn." Das Problem im Leben von Bernd W. hatte Herbst bereits ausgemacht: der Alkohol. "Deswegen haben sie auch keine Arbeit."

Den weiteren Vorwurf des Hausfriedensbruchs hatte der 28-Jährige, der sich seit August in U-Haft befindet, bereits zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Obwohl es ihm von der Gemeinde verboten ist, hatte W. im vergangenen Mai im Haus seiner Eltern übernachtet, wo er am Morgen von Polizeibeamten aufgefunden wurde. Dass eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht komme, sei angesichts der Vorstrafen klar, sagte Burger. Außerdem sei beim Angeklagten eine "unwahrscheinliche Rückfallgeschwindigkeit" zu erkennen. Er forderte eine Gesamtstrafe von acht Monaten für beide Vergehen. "Alkohol führt in den Maßen, wie ihn der Angeklagte konsumiert, immer wieder vor Gericht."

Darüber solle W. während der Haft nachdenken. "Sie sind nicht dumm", sagte Richter Herbst, "und auch kein Schwerkrimineller." Bei der hohen Anzahl an Vorstrafen müsse W. allerdings auch bei künftigen Straftaten mit harten Konsequenzen rechnen. "Das werden dann immer Haftstrafen ohne Bewährung."