Schweitenkirchen
Lkw können rund um die Uhr tanken

Mit fünf Gegenstimmen beschließt Schweitenkirchener Gemeinderat Vorhaben am Otto-Hahn-Ring

15.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:29 Uhr
Heftig diskutiert wurde über den Betrieb einer Rund-um-die-Uhr-Tankstelle in Schweitenkirchen am Otto-Hahn-Ring. Einige Gemeinderäte stimmten dagegen, weil sie mehr Lkw-Verkehr fürchten. −Foto: Schmid

Schweitenkirchen (PK) Lange haben die Schweitenkirchener Gemeinderäte diskutiert, letztlich haben sie den Antrag mit fünf Gegenstimmen genehmigt: Es wird künftig am Otto-Hahn-Ring eine Lkw-Pooltankstelle geben – mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb.

Das Unternehmen Tankenergy, das damit wirbt, europaweit flächendeckend mehr als 875 Lkw-geeignete Tankstationen mit breiten Fahrspuren und Hochleistungs-Zapfsäulen ohne Wartezeiten zur Verfügung zu stellen, möchte am Otto-Hahn-Ring im Gewerbegebiet West II eine Pooltankstelle mit einem unterirdischen Lagertank für Dieselkraftstoff und AdBlue errichten. Das Lkw-Tankstellennetz von Tankenergy und tankpool24 lockt auch mit bargeldloser Bezahlung und vor allem mit einem Rund-um-die-Uhr-Service. Aber genau dieser Punkt – 24 Stunden an 365 Tagen – ist es, was Gemeinderat Herrmann Kieferl (FWG/WGS) stört: „Das bedeutet doch noch mehr LKW-Verkehr“, sagte er. Es sei mittlerweile klar, dass „selbst der Kreisverkehr nicht ausreichend zur Verkehrsberuhigung führt.“ Gemeinderat Frank Müller (FWG/WGS) fragte hingegen nach, ob man das überhaupt ablehnen könne und Bürgermeister Albert Vogler (CSU) befürchtete gar, dass die Gemeinde bei einer Ablehnung haftbar gemacht werden könne, da der Bebauungsplan eingehalten werde. Fünf Gemeinderäte waren letztlich dagegen, acht dafür: Künftig darf der 24-Stunden-Betrieb über einen Tankautomaten in Betrieb gehen. Die Zapfsäulen für die Abgabe von Kraftstoffen und ein Tankautomat werden auf drei Inseln mit umlaufendem Hochboard montiert. Die Tankstelle erhält eine Abfüllfläche entsprechend der Wirkbereiche der Zapfsäulen und der Wirkbereiche für die Direkt-Befüllung des Lagertanks. Die Abfüllfläche wird mit einem Tankstellendach versehen. Die erforderliche Technik zum Betrieb der Tankstelle wird in einer Fertiggarage im seitlichen Bereich des Grundstückes installiert. Die Einleitung der bei Regen anfallenden, mineralölhaltigen Abwässer der Abfüllfläche erfolgt über eine ausreichend bemessene Abscheideranlage mit Probeentnahmeschacht in die öffentliche Mischwasserkanalisation.

Keine Gegenstimmen gab es hingegen beim Antrag auf Nutzungsänderung der Büroräume Firma BEL Bavarian Express Logistik GmbH, die ebenfalls im Gewerbegebiet West Zuhause ist. Sie will die Büroräume im Obergeschoss in Ruheräume verwandeln. Es sollen vier Ruheräume mit insgesamt fünf Betten für betriebseigenes Personal (Kurierfahrer) geschaffen werden. Laut Bebauungsplan sind Betriebswohnungen zwar nur in Ausnahmefällen zulässig, aber die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung sowie der Ausnahmeregelung mit dem Hinweis zu, dass diese Unterkünfte nur dem Betrieb dienen dürfen und keine „Wohnung“ im üblichen Sinne entstehen darf.

Mit den üblichen Gegenstimmen von Andreas Brummer (BBS) und Karl Schaubeck (FWG/WGS) – Josef Geier (BBS) war wegen des Hopfenzupfens nicht da – wurde der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „SO Sonnenenergie Mitterhuber“ beschlossen. Die Gemeinde steigt also hier in die Planung ein. Laut dem Bebauungsplan ergibt sich für die eingezäunte Fläche von 22 714 Quadratmeter ein Ausgleichsbedarf von 4542 Quadratmeter.

Ein klares Nein gab es jedoch weiterhin für den Bau eines 4-Familienwohnhauses mit Doppelgarage und fünf Stellplätzen in Sünzhausen. Hier hatte der Antragsteller, nachdem seine erste Planung negativ entschieden wurde, noch eine zweite eingereicht, mit einem 3-Familienhaus. Er ließ beide Anträge laufen, denn entscheiden wird letztlich das Landratsamt, so das Schweitenkirchener Bauamt auf Anfrage. Dieses hatte nichts gegen das 4-Familienwohnhaus einzuwenden gehabt und nun noch einmal eine Stellungnahme von der Gemeinde gefordert. Die Schweitenkirchener Gemeinderäte lehnten das 4-Familienwohnhaus weiter ab. Das Vorhaben würde im Bereich der Buchenstraße in Sünzhausen aus Sicht zu einer sehr dichten Bebauung mit entsprechenden Stellplatzproblemen führen und füge sich aus städtebaulicher Sicht nicht ein. Gegen den eingeschränkten Bauantrag über ein 3-Familienwohnhaus bestünden weiterhin keine Einwände. Die Entscheidung des Landratsamtes steht noch aus.