Lethargische Phase

19.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:40 Uhr

Neuburg (pes) Ein "mulmiges Gefühl" hatte Kai T. (Name geändert), als er von einem flüchtig Bekannten, der sich "Mike" nannte, ein Laptop für 50 Euro erstand. Das gleiche Gefühl beschlich ihn auch, als er in "Mikes" Auftrag zwei Handys weiterverkaufte. Bei der Ware handelte es sich jeweils um Hehlergut.

Kai T., wie Jürgen Wolny von der Jugendgerichtshilfe erklärte, steckt im Moment in einer lethargischen Phase, deren Kennzeichen Null-Bock-Mentalität und eine ausgeprägte Verweigerungshaltung gegenüber Hilfsangeboten von außen seien. Und offensichtlich hat der 17-Jährige auch aus seinem jüngsten Freizeitarrest nichts gelernt: Knapp zwei Monate später habe er sich wegen Hehlerei strafbar gemacht.

"Keine schlimmen Delikte", wie Staatsanwältin Hannah Nießen befand, "aber er scheint nichts mit seinem Leben anzufangen zu wissen". Allein aus erzieherischen Gründen hielt sie eine Jugendfreiheitsstrafe für angebracht. Dafür hatte auch Wolny aus pädagogischer Sicht plädiert.

"Ich will mich ändern und eine Arbeit finden", bekräftigte Kai T. während der Verhandlung. Als "nicht schön" habe er den Freizeitarrest empfunden, deshalb wolle er sich bessern. Neben der Bewährungsstrafe muss der junge Mann jetzt weitere Auflagen erfüllen, um seine Strafe nicht absitzen zu müssen: Er muss sich unverzüglich um eine Lehrstelle kümmern und den Bewerbungsnachweis dem Richter vorlegen und selbst bei potenziellen Ausbildungsbetrieben vorsprechen.