Leidtragende sind Ältere

Kommentar

19.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Brisante Entscheidung in Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gekippt. Profitieren werden diejenigen, die keine Beratung brauchen, sich bei Versandapotheken im Internet ihre Pillen und Tropfen per Mausklick bestellen.

Gesundheitsexperten rechnen damit, dass die Arzneimittel über diesen Weg deutlich billiger werden.

Das Urteil birgt aber auch Risiken und Nebenwirkungen: Geraten klassische Apotheken unter Druck, weil sie die Discountpreise nicht mitmachen können, drohen Versorgungsschwierigkeiten. Schließt die nächstgelegene Apotheke, könnten gerade ältere und gebrechliche Menschen zu den Leidtragenden gehören. Doch wer - wie etwa der Apothekerverband - gleich das deutsche Gesundheitssystem als bedroht darstellt, betreibt Panikmache.

Gleichwohl ist jetzt der Gesetzgeber gefragt: Er muss nach Wegen suchen, die Versorgung dort sicherzustellen, wo sie durch mehr Wettbewerb eingeschränkt zu werden droht. Eine Möglichkeit könnte es sein, Standortapotheken mit einer Pauschale für Beratungen zu vergüten, die Versandapotheken nicht anbieten. Dass auch in Zeiten des Versandhandels die Beratung für die Einnahme von Medikamenten sichergestellt wird, ist eine Herausforderung des Luxemburger Urteils.