Lebensversicherung - Acht Tipps, die vorzeitige Kündigung zu vermeiden

25.07.2010 | Stand 03.12.2020, 3:50 Uhr

Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist fast immer ein schlechtes Geschäft. Wer den Vertrag mit geringerer Belastung fortführt, hat am Ende mehr.

Im Leben läuft nicht alles nach Plan. So können Krankheit, Arbeitslosigkeit oder die Geburt eines Kindes das Einkommen verringern und zu finanziellen Engpässen führen. Viele versuchen mit dem Guthaben ihrer Lebensversicherung ungewollte Notlagen zu überbrücken. Doch die Kündigung einer Lebensversicherung beschert fast immer Verluste. Denn: Erstens fallen in den Anfangsjahren hohe Abschlusskosten an, zweitens werden die entscheidenden Renditeschübe erst gegen Ende der Laufzeit erzielt, wenn viel Kapital angesammelt ist, das sich jetzt Jahr für Jahr verzinst. Auch der Verkauf der Police an eine Verwertungsgesellschaft bringt kaum mehr. Die Aufkäufer erwerben den Vertrag, führen ihn bis zum Laufzeitende fort und kassieren dann den Erlös. Der Versicherte erhält ein paar Euro mehr als der eigentliche Rückkaufswert der Police zum fraglichen Zeitpunkt hergibt. Ein gutes Geschäft ist das in der Regel nicht.

Sowohl Kündigung als auch Verkauf sind keine attraktiven Lösungen. Besser ist es, die Belastung zu senken und den Vertrag ohne oder mit geringem Aufwand fortzuführen. Je nach individueller Finanzlage empfehlen sich als Alternativen zur vorzeitigen Kündigung zum Beispiel eine Beitragsfreistellung, eine Minderung der Prämie oder die Beleihung des Vertrags.

1. Beitragsfreistellung: Soll der Versicherungsbeitrag komplett ausgesetzt werden, hilft die Beitragsfreistellung. Jeder Versicherte hat Anspruch auf den vorzeitigen Ausstieg. Vorteil: Das aufgelaufene Guthaben bleibt bestehen. Nachteil: Die Ablaufsumme sinkt deutlich, denn die nicht gezahlten Beiträge plus die entgangenen Zinsen fehlen am Ende.

2. Prämienstundung:
Wer die Beitragszahlung aussetzen aber keine Einbußen bei der Ablaufleistung in Kauf nehmen möchte, der kann eine Prämienstundung beantragen. Der Versicherer setzt dann den Monatsbeitrag für den gewünschten Stundungszeitraum aus. Nimmt der Versicherte die Zahlungen später wieder auf, muss er die gestundeten Beiträge plus Zinsen nachzahlen. Die Beitragsaussetzung ist zeitlich befristet, in der Regel auf sechs Monate, in Ausnahmefällen wie Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr.

3. Vertragspause:
Die zwischenzeitliche Beitragspause ist in der Regel bis zu einem Jahr möglich. Allerdings fordern die meisten Gesellschaften zuvor eine Mindestlaufzeit von ein oder zwei Jahren. Nach Ablauf der Pause werden die Zahlungen wie gewohnt fortgeführt. Nachteil: Die Vertragsleistung sinkt, die Gesellschaft kann die Zahlpause ablehnen.

4. Versicherungssumme kürzen:
Wird die Versicherungssumme herabgesetzt, verringern sich die Beiträge. Dies ist von Vorteil, wenn man nicht die kompletten Beitragszahlungen aussetzten möchte. Allerdings sollte die Versicherungssumme nicht zu gering gewählt werden, damit der Versicherungsschutz wirkungsvoll bleibt. Nachteil: Die Ablaufleistung verringert sich, die Versicherungsgesellschaft muss der Herabsetzung zustimmen.

5. Sparleistung aussetzen: Einige Gesellschaften ermöglichen die Kürzung des Versicherungsbeitrags um den Sparanteil. Dann zahlt der Kunde lediglich die Beiträge für den Todesfallschutz, der Kapitalaufbau stagniert. Vorteil: Der Monatsbeitrag verringert sich deutlich. Nachteil: Die Aussetzung ist zeitlich befristet, häufig auf ein oder zwei Jahre. Am Ende der Wartephase müssen Versicherte die nicht gezahlten Sparbeiträge nachzahlen.

6. Zusätze stornieren: Viele Policen enthalten zusätzlichen Versicherungsschutz, etwa Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Unfalltod. Um Kosten zu sparen kann man vor allem wenig sinnvolle Vertragsbestandteile kündigen, etwa den Versicherungsschutz gegen Unfalltod. Vorteil: Der Beitrag sinkt, der hauptsächliche Versicherungsschutz sowie die Ablaufleistung bleiben voll erhalten.

7. Laufzeit verlängern: Um weniger Beitrag zu zahlen, kann man die Laufzeit der Lebensversicherung verlängern. In diesem Fall bleibt die Versicherungssumme gleich aber durch die zeitliche Streckung verringern sich die Beiträge. Nachteil: Das Verhältnis von laufenden und Kosten und Sparanteil verschiebt sich zu ungunsten des Kapitalaufbaus, die Auszahlung der Versicherungssumme verzögert sich. Verschiebt sich das Vertragsende bis in den Ruhestand, müssen die restlichen Prämien aus den Renteneinkünften finanziert werden.

8. Policendarlehen:
Der Versicherte beleiht seine Police bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufwertes. Die Darlehensrückzahlung erfolgt entweder aus Eigenmitteln oder bei Vertragsende mit dem restlichen Ablaufguthaben. Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt unberührt. Nachteil: Für das Darlehen fallen Zinsen an.