Augsburg (DK
Lebenslange Haft gefordert

Ankläger wollen auch im zweiten Polizistenmordprozess die Höchststrafe

26.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:36 Uhr

Augsburg (DK) Der zweite Prozess um die Ermordung des Polizisten Mathias Vieth ist bald beendet. Gestern hat das Landgericht Augsburg die Beweisaufnahme geschlossen und mit den Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft forderte nach knapp dreistündigen Ausführungen die Höchststrafe für den Angeklagten: lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.

Vermutlich würde der 61-Jährige dann nie mehr auf freien Fuß kommen.

Er soll gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Oktober 2011 Mathias Vieth nach einer wilden Verfolgungsjagd förmlich hingerichtet haben. „Er ist ein Berufskrimineller, besaß viele Waffen, stellte komplizierte Planungen auf, um die Taten zusammen mit seinem Bruder zu begehen und legte eine enorme Brutalität an den Tag“, erläuterte die Anklägerin. All das spreche für die Sicherungsverwahrung.

Der Bruder (59) war im vergangenen Jahr bereits zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung verurteilt worden – seine Revision wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Im ersten Verfahren war der 61-Jährige wegen seiner Parkinson-Erkrankung vorübergehend verhandlungsunfähig, sodass der Prozess gegen ihn neu aufgerollt werden musste.

Der 41-jährige Polizeibeamte soll gemeinsam mit seiner Streifenkollegin die Brüder bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls überrascht haben. Die Täter flüchteten damals auf einem Motorrad. Nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd kam es im Augsburger Stadtwald zu einer Schießerei, die Täter hatten militärische Schnellfeuergewehre. Vieth starb im Kugelhagel, seine Kollegin hatte Glück und wurde durch einen Streifschuss nur leicht verletzt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte deswegen auch wegen versuchten Mordes sowie wegen mehrerer Raubüberfälle in früheren Jahren verurteilt werden.

Der 61-Jährige zeigte auf diese Forderungen keine Reaktion. Ohnehin machte er gestern einen gleichgültigen Eindruck vor Gericht. Dem Publikum drehte er – anders als sonst – den Rücken zu. Sein Zittern, das nicht immer gleich stark ist, war gestern deutlich zu sehen. Er forderte aber weder Pausen noch eine Unterbrechung der Verhandlung. Kommenden Donnerstag werden die Nebenkläger und die Verteidiger ihre Plädoyers halten, ein Urteil könnte es am 10. März geben.