Nürnberg
Lange Haft für Totschläger

Doris B. und Rainer F. malträtierten ihr Opfer, bis es verblutete

15.11.2012 | Stand 03.12.2020, 0:49 Uhr

Nürnberg (DK) Es war Körperverletzung mit Todesfolge. Und es war gleichzeitig Mord durch Unterlassen: Zu diesem Urteil ist das Landgericht Nünberg-Fürth gekommen; die beiden Angeklagten, die im August 2011 einen Bekannten zu Tode geprügelt haben, müssen ins Gefängnis.

Das Schwurgericht blieb in seinem Strafmaß am oberen Ende der möglichen Skala: Rainer F. (48) bekam die Höchststrafe von 15 Jahren, die Strafe für seine Komplizin Doris B. (49) beträgt 14 Jahre Gefängnis. Beide werden nach Verbüßung eines Großteils der Haftstraße zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Denn beide Täter sind vermindert schuldfähig, wie ein psychiatrisches Gutachten zweifelsfrei ergeben hatte.

Das Verfahren sei für das Gericht eine Herausforderung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Richard Caspar. Zum einen hätten sich die Vorgänge in der Wohnung des ermordeten Werner K. (52), eines Saufkumpanen des Mörderduos im Rother Trinkermilieu, nur lückenhaft rekonstruieren lassen, zum anderen hätten die Angeklagten oft „wirre Angaben“ gemacht.

Fest steht: Doris B. und Rainer F. malträtierten Werner K. derartig hart, dass er verblutete. Mehrere Stunden muss sein Todeskampf gedauert haben. Zu diesem Schluss war der Rechtsmediziner Professor Peter Betz gekommen. Die beiden mutmaßlichen Mörder hatten ihrem Opfer unter anderem die Unterlippe aufgerissen und die Nase gebrochen, Werner K. hatte das Blut, das ihm deshalb den Rachen hinunterlief, verschluckt. 600 Milliliter rote Flüssigkeit, größtenteils Blut, fand Betz noch im Magen – unverdaut.

Die Fakten, die der Gerichtsmediziner bereits am Verhandlungstag am Freitag vortrug, ließen vor Gericht ein grauenvolles Bild entstehen: So räumte Doris B. zwar ein, dass sie das Opfer mit einem Axtstiel „streifen wollte“ und ihn dabei wohl heftiger als gedacht erwischt hatte. Doch K. wurde mehrere Male so heftig geschlagen, dass er insgesamt elf Schädelverletzungen davontrug, drei davon waren offene Blutungen.

Von etwa 23 Uhr an bis etwa 1 Uhr nachts soll das Martyrium gedauert haben. An seinem Blutverlust gestorben ist Werner K. allerdings erst gegen 5 Uhr, in der Zwischenzeit hörten Zeugen Gelächter in der Wohnung. „Sie erfreuten sich am stundenlangen Todeskampf des Werner K.“, schloss Staatsanwalt Markus Bader daraus – er sah das Mordmerkmal Mordlust erfüllt. Außerdem eine Verdeckungsabsicht: Hätte Werner K. überlebt, hätte er die beiden Schläger angezeigt.

Täter und Opfer kannten sich seit Jahren, tranken gemeinsam viel Alkohol, stritten und versöhnten sich wieder. Bis der letzte Streit ausartete. Wie viel Alkohol dabei eine Rolle gespielt hat, ließ sich nicht mehr klären. Das Opfer Werner K. hatte bei seinem Tod 3,47 Promille.