Augsburg
Kunstraub in Pöttmes vorgetäuscht

07.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:27 Uhr

Augsburg/Pöttmes (DK) Zum dritten Mal in eineinhalb Jahren hat sich ein Mann aus Pöttmes (Kreis Aichach-Friedberg) vor Gericht zu verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, einen Einbruch in sein Haus vorgetäuscht zu haben, um Geld von der Versicherung zu bekommen. Das Amtsgericht Aichach hatte ihn zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, ebenso das Berufungsgericht in Augsburg.

Da die Revision vor dem Oberlandesgericht teilweise erfolgreich war, müssen Richter Stefan Nielsen und seine Schöffen am Landgericht Augsburg nun die Sache verhandeln. Der Unterschied: Gestern räumte der 62-jährige Zahntechniker alle Vorwürfe ein.

Als „Pöttmeser Kunstraub“ bezeichneten Medien das, was sich im Juli 2012 im Haus des 62-Jährigen ereignet haben soll. Der Versicherung meldete er das Verschwinden von Gemälden und Schmuck ebenso wie das kurioser Gegenstände – darunter Menschenköpfe, Samuraischwerter und Opiumgewichte. Eine halbe Million Euro Schaden sei entstanden. Gut die Hälfte wollte die Versicherung erstatten. Zur Auszahlung kam es aufgrund von Zweifeln an der Geschichte vom Kunstraub aber nicht.

Richter Nielsen bat den Angeklagten gestern, zu erklären, warum er den Einbruch vorgetäuscht habe. Dieser ließ seine Anwälte für sich sprechen. Der 62-Jährige sei von der Sache „sehr, sehr getroffen und wirtschaftlich ruiniert“, erklärten sie. Der Mann betrieb mit einem Zahnarzt ein Zahnzentrum in Ingolstadt. Der Angeklagte habe die Praxis eingerichtet und dem Mediziner verpachtet. Dieser habe gut verdient, jedoch übersehen, „dass man in Deutschland Steuern zahlen muss“. Wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs meldete er Privatinsolvenz an – und ließ den Pöttmeser auf Kosten in Höhe von 230 000 Euro sitzen.

Die Verteidiger erhoffen sich eine Bewährungsstrafe für den 62-Jährigen. Am kommenden Montag wird die Verhandlung ab 9 Uhr mit den Plädoyers fortgesetzt, das Urteil soll folgen.