Kräftig hingefahren

28.01.2008 | Stand 03.12.2020, 6:11 Uhr

Schwabach/Greding (HK) Auch wenn Richterin Birgit Eckenberger dies immer wieder heftig bestritt, zwischenzeitlich glich der Verhandlungssaal 118 des Amtsgerichts Schwabach gestern einem bizarren Basar. 180 Tagessätze hatte die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl gegen drei Frauen gefordert, die am 8. September 2007 eine Geldbörse mit über 8000 Euro fanden und für sich sich behalten wollten. Die beiden Anwälte hielten das für völlig übertrieben und forderten 40 beziehungsweise 60 Tagessätze. "Das ist das höchste der Gefühle", sagte Verteidiger Rudolf Gerber.

Richterin Birgit Eckenberger hielt dagegen 100 Tagessätze für angemessen. Der Tagessatz lag je nach Verdienst zwischen 15 und 25 Euro. Damit sind die drei Frauen vorbestraft, die Tat taucht in ihrem polizeilichen Führungszeugnis auf. Um das zu vermeiden, hätte Eckenberger unter 90 Tagessätzen bleiben müssen.

Die drei Frauen aus Allersberg, Beilngries und Greding, alle Anfang 40, arbeiteten zur Tatzeit in einem Gredinger Schnellrestaurant an der Autobahn. Als eine der drei dort eine liegen gebliebene Tasche fand, brachte sie die zu ihrer Vorgesetzten. Als die bemerkte, dass über 8000 Euro im Geldbeutel waren, beschlossen die Frauen, das Geld für sich zu behalten und aufzuteilen.

"Unterschlagung", sagte die Staatsanwaltschaft und setzte 180 Tagessätze im Strafbefehl fest. Zu hoch, fanden die beiden Verteidiger. Die Frauen seien sofort geständig gewesen, sie hätten den Schaden beglichen und seien alle drei nicht vorbestraft gewesen.

"Wie wäre es mit einer Geldauflage und der Einstellung des Verfahrens wie bei Max Strauß", wollte Anwalt Thomas Kammerl von Richterin Birgit Eckenberger wissen. Eckenberger hielt wenig von diesem Vorschlag. "Ich hätte Max Strauß auch anders verurteilt, aber Max Strauß ist für mich kein Maßstab." Sie halte sich an Vergleichstabellen der Staatsanwaltschaft, und die sähen sogar 150 Tagessätze vor.

Anwalt Gerber forderte dagegen, die Strafe müsse "deutlich unter der Grenze von 90 Tagessätzen bleiben". "Bestimmt nicht", erwiderte Eckenberger und schlug 100 Tagessätze vor.

"Wir sind doch hier nicht auf dem Basar", sagte Staatsanwalt Dirk Kubina und betonte, dass die Geldstrafen im Vergleich zum Strafbefehl schon deutlich reduziert seien. Praktisch betrügen sie nur noch die Hälfte.

Das ließ nun wiederum Anwalt Gerber nicht gelten: "Ich kann ja nicht sagen, da fahre ich erst einmal furchtbar hin, und dann sollen sie zufrieden sein, wenn sie weniger zahlen müssen." Selbst Kubina räumte daraufhin ein, dass das Strafmaß zu hoch angesetzt war, forderte aber 120 Tagessätze. Für Gerber "völlig überzogen", wenn man bedenke, wie Größen der deutschen Wirtschaft vor Gericht behandelt würden.

Richterin Eckenberger verhängte 100 Tagessätze zwischen 15 und 25 Euro gegen die drei Frauen, die alle drei nur zwischen 400 und 800 Euro im Monat verdienen. "Sie sind alle nicht gerade auf Rosen gebettet", räumte Eckenberger ein.

"Es tut mir leid", sagte eine der drei Angeklagten. Sie habe damals einen Termin beim Scheidungsanwalt gehabt. Danach habe sie nur noch Schulden gesehen.