Kinderpornos per Tauschbörse verschickt

01.10.2008 | Stand 03.12.2020, 5:33 Uhr

Neuburg (r) "Zuerst war ich nur neugierig, dann bin ich ziemlich tief reingerutscht". Geknickt gab ein 30-jähriger Neuburger vor dem Schöffengericht zu, dass er aus dem Internet 170 kinderpornografische Bild- und Videodarstellungen auf sein Notebook geladen hatte.

Wegen Besitzes und Verbreitung dieser Darstellungen verurteilten ihn die Richter gestern zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der junge Mann muss seine Behandlung bei einem Psychologen fortsetzen und dem Gericht nachweisen. Seinen Computer erhält er nicht mehr zurück.

Der Arbeiter stand auf der Liste von mehr als tausend Beschuldigten, die Kinderpornografie vom Server eines aufgeflogenen Anbieters geladen hatten. Bundesweit erhielten die Betroffenen Besuch von Kriminalpolizisten. Als die Beamten bei dem 30-Jährigen klingelten und das Notebook (sowie ein Butterfly-Messer) beschlagnahmten, wurde dem Mann erst klar, dass er sich auf eine Straftat eingelassen hatte, die der Gesetzgeber mit deutlichen Ahnungen bewehrt hat.

Er legte vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ruprecht Herbst sofort ein Geständnis ab. "Man kommt im Internet leicht an diese Sachen heran", entschuldigte sich der Angeklagte. Dass er in 95 nachgewiesenen Fällen verbotene Dateien in einer Tauschbörse auch an andere Nutzer weitergegeben hat, nahmen ihm Staatsanwältin und Richter besonders übel. "Ich bin nicht pädophil", beteuerte der Beschuldigte. "Warum haben Sie das Zeug sonst gesammelt", fragte Richter Herbst zurück.

Der Hausarzt des Neuburgers geht ebenfalls nicht von festen pädophilen Neigungen aus und wies per Attest auf eine leichte Behinderung, unter der sein Patient seit der Geburt leide. Die Staatsanwältin nahm diese besonderen Umstände zur Kenntnis und verlangte ein Jahr und drei Monate Bewährungsstrafe. Verteidiger Theo Walter hielt dieses Strafmaß für deutlich überhöht. Der Gesetzgeber haben den Strafrahmen für Internet-Delikte dieser Art "überzogen", meinte der Anwalt. Richter Herbst wies diese Ansicht zurück. Ein Jahr Strafe sei noch ein "mildes Urteil".