Kinderpornos bringen Haftstrafe

05.03.2008 | Stand 03.12.2020, 6:05 Uhr

Neuburg (DK) Vier Videos kinderpornografischen Inhalts fanden Polizeibeamte im Januar 2007 auf dem PC eines Neuburgers. Der 38-Jährige wurde gestern vom Amtsgericht zu zehn Monaten Haft verurteilt – zum Tatzeitpunkt stand der Mann zudem unter offener Bewährung.

Eine Verschwörung aus Rache, behauptete Mehmet A. (Name geändert), seien die Vorwürfe gegen ihn. Der 38-Jährige aus Neuburg musste sich gestern vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ruprecht Herbst verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, sich im Januar des vergangenen Jahres vier kinderpornografische Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Besonders prekär: der 38-Jährige stand seit September 2006 unter offener Bewährung – wegen des Besitzes ebensolcher Dateien.

Alles eine Verschwörung

"Einmal bist du davon gekommen, nochmal nicht", soll ihm ein Bekannter gedroht haben. Alles Lüge behauptete dieser allerdings. Er und seine Frau hätten vielmehr die Dateien auf dem Monitor Mehmet A.’s bemerkt und daraufhin Anzeige erstattet. Der Angeklagte beharrte allerdings weiterhin auf seiner Verschwörungstheorie. So habe sich das ehemals befreundete Ehepaar über die drahtlose Internetverbindung Zugang zu seinem Computer verschafft und die Dateien auf den PC geladen. Ein Detail am Rande: Vor dem Gerichtssaal musste das Ehepaar noch wüste Beschimpfungen seitens der Schwestern des Angeklagten hinnehmen

Der als Zeuge erschienene Sachbearbeiter der Kripo erklärte jedoch, er habe "keine Spur auf Zugriff von außen gefunden". Vier Videos seien dagegen Ergebnis seiner Durchsuchung gewesen.

Auch seine Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung warfen erhebliche Zweifel an den Behauptungen des Angeklagten auf. So hatte Mehmet A. den Beamten zweimal versichert, von den kinderpornografischen Videos Kenntnis zu haben. "So reagiert keiner, der davon nichts weiß", fand Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle. Die Schuldzuweisungen des Angeklagten bezeichnete er schlichtweg als "absurd". Da für ihn "überhaupt keine Zweifel" an der Schuld Mehmet A.’s bestanden, forderte er eine Haftstrafe von einem Jahr ohne erneute Bewährung.

Für Verteidiger André Stabnau bestanden hingegen "berechtigte Zweifel" an der Schuld seines Mandanten. Zudem habe das vormals befreundete Ehepaar ausgesagt, den 38-Jährigen im November 2007 beim Laden der Dateien erwischt zu haben. Die Polizei habe indessen nur Spuren kinderpornografischen Materials vom darauf folgenden Januar gefunden. Er plädierte deshalb, den Angeklagten freizusprechen. Das Schöffengericht hielt die Geschichte des Angeklagten allerdings für "abwegig und an den Haaren herbeigezogen". Obendrein sei das fragliche Videomaterial inhaltlich aus dem "Bereich der untersten Schublade". Das Urteil lautete schließlich auf eine Haftstrafe von zehn Monaten – zusammen mit den 16 Monaten zu denen der 38-Jährige auf Bewährung verurteilt worden war, steht ihm nun ein längere Aufenthalt hinter Gittern bevor.