Kinder kosten

Stadtrat stimmt über Gebühren ab - Kosten für Krippen und Kindergärten im exemplarischen Überblick

07.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:50 Uhr
Spiel und Spaß in der städtischen Kita Regenbogen: Die Elternbeiträge bleiben ein vieldiskutiertes Thema. Die detaillierten Gebührensatzungen sind auf den Internetseiten der Kita-Träger veröffentlicht. Auf www.ingolstadt.de unter „Kinder, Jugend & Familie“. −Foto: Cornelia Hammer

Ingolstadt (DK) An diesem Donnerstag stimmt der Stadtrat über die Gebühren in den Krippen und Kindergärten der Stadt ab (Sitzungsbeginn um 13 Uhr). Die Beiträge sollen ab September 2019 um 4,9 Prozent steigen. Zum Vergleich: Wie viel bezahlen die Eltern in Kindertagesstätten freier Träger? Welche Kosten fallen noch an? Ein exemplarischer Überblick.

Sie sind die Mehrheit: Zwei Drittel der rund 6000 Ingolstädter Krippen- und Kindergartenkinder besuchen Einrichtungen sogenannter freier Träger wie die Kirchen oder die Bürgerhilfe. Von den 103 Kitas (andere pädagogische Einrichtungen sind hier nicht eingerechnet) betreibt die Stadt Ingolstadt 27. Die Gebühren, die die Eltern dort bezahlen müssen, waren zuletzt Anlass teils hitziger Debatten, weil die Stadt sie gleich zwei Mal satt erhöht hat: im Schnitt plus 10 Prozent im Dezember 2015 und plus 16 Prozent im April 2016. Die angekündigte Steigerung um 4,9 Prozent ab September 2018 hat die Verwaltung nach Kritik aus Elternschaft und Politik um ein Jahr verschoben; darum geht es heute im Stadtrat. Jedoch: Auch die freien Kita-Träger erhöhen immer wieder ihre Gebühren. Doch von Beschwerden der Eltern oder gar öffentlichen Protesten ist bisher nichts bekannt geworden; ein überaus bemerkenswertes Phänomen.

Die Höhe des Beitrags hängt grundsätzlich davon ab, wie viel Betreuungszeit die Eltern für ihr Kind gebucht haben. Krippenkinder (0 bis 3 Jahre) kosten immer mehr, weil bei ihnen der Personalaufwand höher ist; sie müssen zum Beispiel gewickelt werden. Die gemeinnützige Katholische Kita-Gesellschaft (Kita gGmbH) unterscheidet in ihren Kindergärten zwischen Kindern unter und über drei Jahren. In den städtischen Kindergärten wird für Kinder unter drei Jahren die Krippengebühr fällig, bis sie drei Jahre alt sind – das in der Regel maximal ein halbes Jahr lang, weil im Kindergarten Unter-Dreijährige bei der Aufnahme mindestens 2,6 Jahre alt sein müssen, erklärt Amtsleiter Maro Karmann.

Um den Eltern eine Vorstellung vom Aufwand der Kinderbildung und -betreuung zu vermitteln, weist die Stadt in Gebührendiskussionen auch immer wieder darauf hin, dass der Elternanteil nur 18 Prozent der gesamten Kosten abdeckt, die der Betrieb der Kitas erfordert.

Gebührenbeispiel Kinderkrippe, Betreuungszeit fünf bis sechs Stunden am Tag: Bürgerhilfe Ingolstadt Kita GmbH: 264 Euro Elternbeitrag im Monat, Katholische Kita gGmbH: 264 Euro. Stadt: 215 Euro.

Gebührenbeispiel Kinderkrippe, Betreuungszeit acht bis neun Stunden am Tag: Bürgerhilfe: 314 Euro im Monat, Kita gGmbH: 330 Euro. Stadt: 313 Euro.

Gebührenbeispiel Kindergarten, Betreuungszeit fünf bis sechs Stunden am Tag: Bürgerhilfe: 173 Euro. Kita gGmbH: 201 Euro (Kinder unter drei Jahren) sowie 138 Euro (Kinder ab drei). Stadt: 116 Euro.

Gebührenbeispiel Kindergarten, Betreuungszeit acht bis neun Stunden am Tag: Bürgerhilfe: 190 Euro. Kita gGmbH: 251,25 Euro (Kinder unter drei Jahren) und 172,50 Euro (Kinder ab drei Jahren). Stadt: 134 Euro.

Geschwister: Für sie bekommen die Eltern bei den Katholiken pro Monat zehn Euro Ermäßigung. Bei der Bürgerhilfe müssen sie für das älteste Kind zehn Prozent weniger bezahlen. Ab drei angemeldeten Geschwistern werden für die beiden älteren je zehn Prozent Ermäßigung gewährt. Bei der Stadt Ingolstadt gibt es dagegen keine Ermäßigungen für Geschwister. Auswirkungen auf die Beiträge haben auch spezielle, von Träger zu Träger unterschiedliche Regelungen, etwa Gebührenfreiheit im August bei der Bürgerhilfe (Schließzeiten mitgerechnet) und Ähnliches.

Mittagessen: Die Stadt verlangt eine Pauschale von drei Euro je Essen (Getränke inklusive), die ab 1. September auf 3,30 Euro erhöht wird. Bei der Kita gGmbH variiert der Preis leicht von Haus zu Haus, ist aber mit dem der Stadt vergleichbar. Die Essensgeldpauschale wird hier nur für elf Monate erhoben. Bei Krippenkindern wird im ersten Monat kein Geld für das Essen verlangt. Bei der Bürgerhilfe zahlen die Eltern 64 Euro im Monat, was heruntergerechnet in etwa den 3 bis 3,30 Euro je Essen bei den anderen Trägern entspricht. Ein Frühstück kostet bei der Bürgerhilfe 70 Cent, es nehmen aber nicht alle Kinder daran teil, denn einige werden erst später gebracht.

Weitere Kosten: Die Bürgerhilfe kassiert 6,55 Euro Spielgeld im Monat. Die Katholische Kita gGmbH weist darauf hin „keine weiteren Gebühren wie Spiel-, Getränke- oder Hygienegeld zu erheben“. Auch die Stadt verlangt außer der Pauschale für das Mittagessen keine Zusatzgebühren.

Gebührenerhöhungen bei der Bürgerhilfe: Die gemeinnützige Gesellschaft hat die Gebühren zum Kindergartenjahr 2016/2017 um 15 Prozent erhöht. „Aber davor waren wir fast zwölf Jahre lang stabil“, berichtet Sabine Pfeffer, die Geschäftsführerin. „Wir müssen natürlich auch immer auf Einflüsse von außen reagieren und die Gebühren den steigenden Kosten anpassen.“ In diesem Fall waren es vor allem die tariflichen Lohnerhöhungen für die Erzieherinnen. Damit begründen auch die Stadt und die Kita gGmbH die Anhebung ihrer Elternbeiträge. „Einen Automatismus beim Erhöhen führen wir aber nicht ein.“ Sabine Pfeffer erklärt, warum die Gebühren in den zehn Häusern der Bürgerhilfe (davon acht in Ingolstadt) ein wenig höher sind: Das liege vor allem an den altersgemischten Gruppen. Eine Trennung zwischen Krippen- und Kindergartenkind gibt es nicht. Vom Krabbel- bis zum Vorschulkind – sie alle gehören einer Gruppe an. „Die sind deshalb kleiner, mit maximal 16 Kindern“, so die Geschäftsführerin. Bei anderen Trägern sei es dagegen nicht unüblich, dass 25 bis 28 Kinder eine Gruppe füllen.

Die Bürgerhilfe, ein 1971 von der Sozialdemokratin Genoveva Miedel gegründeter gemeinnütziger Verein, hat dieses – für bayerische Verhältnisse – revolutionäre pädagogische Konzept mitentwickelt. Das Kinderhaus der Bürgerhilfe war die erste altersgemischte Krippe in Bayern. Noch etwas erkläre die höheren Kosten. Pfeffer: „Wir haben einen ganz anderen Verwaltungsaufbau, eine andere Struktur. Hinter uns steht auch keine Stiftung. Und wir müssen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sicherheitsingenieure extern zukaufen.“

Gebührenerhöhungen bei der Katholischen Kita gGmbH: „Unsere Elternbeiträge kalkulieren wir immer sehr frühzeitig, um nach Anhörung der Elternvertreter den interessierten Familien zum Tag der offenen Tür Ende Januar Klarheit und Sicherheit geben zu können“, erklärt Geschäftsführer Markus Schweizer. „Wir hatten die Elternbeiträge in der Vergangenheit zu jedem neuen Kita-Jahr erhöht. Hauptgrund und Kalkulationsgrundlage ist die Personalkostenentwicklung.“ Seit 2013 – dem Jahr der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft – seien die Entgelte für das pädagogische Personal in sieben Schritten um ca. 19 Prozent gestiegen. „Die nächste, dann achte Tariferhöhung steht mit unbekannter Höhe im März 2018 unmittelbar bevor. Darüber hinaus müssen veränderte Rahmenbedingungen – Veränderungen bei der Zuschussvergabe Dritter, erhöhte Gebühren bei kommunalen Diensten, Bank, et cetera – im Elternbeitrag abgebildet werden“, so der Geschäftsführer weiter. „Wie die Elternbeiträge ab dem Kita-Jahr 2019/20 sein werden, vermag ich heute noch nicht zu sagen.“ Aber die Gebührensatzung für 2018/19 liegt schon vor. Zwei Beispiele für den Umfang der Erhöhungen: Der Beitrag für 25 bis 30 Wochenstunden Betreuung in der Krippe steigt um 10 Euro auf 274 Euro im Monat. Bei 40 bis 45 Wochenstunden sind es dann 343 Euro (plus 13).