Greding - Nach tagelangen Beratungen der Behörden wurde die Entscheidung am Montag kurz nach 18 Uhr bekannt: Wie das Rother Landratsamt per Pressemitteilung verkündete, erhält die AfD keine Ausnahmegenehmigung, um ihren Landesparteitag wie geplant am kommenden Samstag, 21. November, in Greding austragen zu können.
Der AfD-Landesvorstand erklärte daraufhin laut Deutscher Presse-Agentur (dpa), dass er gegen diese Entscheidung des Landratsamts nun juristisch vorgehen wolle.
In ihrer rechtlichen Begründung beruft sich die Behörde auf die aktuell gültige 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Demnach sind Veranstaltungen grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen wären nur möglich, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar wäre, heißt es in der Mitteilung. Diese Ausnahmegenehmigung erteilt das Landratsamt der AfD mit Verweis auf das massiv gestiegene Infektionsgeschehen allerdings nicht.
Ursprünglich hatte das Landratsamt den Antrag der AfD, den Parteitag in Greding stattfinden zu lassen, unter strengen Auflagen genehmigt. Diese Genehmigung datiert aber schon aus dem September. Die damals gültige 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ließ noch Veranstaltungen in dieser Größenordnung mit einem entsprechenden Hygienekonzept grundsätzlich zu.
"Seitdem hat sich die rechtliche Grundlage und das Infektionsgeschehen deutlich verändert", schreibt das Landratsamt. Mitte September lag die Zahl der aktuellen Covid-19-Infizierten im Landkreis Roth noch im einstelligen Bereich. Bis zu diesem Montag "hat sich diese Zahl mehr als verdreißigfacht" und steht bei aktuell bei 293.
Auch die Zahlen für die Stadt Greding würden laut Landratsamt eine ähnlich deutliche Sprache sprechen: Gab es Mitte September in der ganzen Gemeinde keinen einzigen aktiven Corona-Fall, sind aktuell 30 Menschen an Covid-19 erkrankt.
"Bei dieser Entwicklung wird jedem klar sein, dass wir keine Versammlung oder kein Treffen mit mehr als 700 Personen - von welcher Partei oder Organisation auch immer - genehmigen können", teilt Landrat Herbert Eckstein mit. "Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und auch der Teilnehmenden geht vor! "
Die AfD könne ihren Landesparteitag jederzeit ohne Präsenz abhalten, heißt es aus dem Landratsamt. "Es ist für Parteien ausdrücklich möglich, ihre Parteitage in einem Online-Format zu veranstalten und die notwendigen Wahlen in Form einer Briefwahl oder mit dezentralen Urnenwahlen durchzuführen. "
HK
Jochen Münch
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