Kein Pardon

Kommentar

24.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Bis zu 5000 Euro Bußgeld für Langzeitarbeitslose, die dem Jobcenter Informationen verschweigen - das klingt ziemlich hart. Doch in dieser Höhe dürften "Strafen" eher selten verhängt werden. Bei leichten Verstößen gegen die Auskunftspflichten sind nur 55 Euro fällig.

Das sind zwar auch fünf Euro mehr als bisher und für einen Hartz-IV-Empfänger eine Menge Geld. Doch es ist der Sinn von Sanktionen, wehzutun. Schließlich handelt es sich beim Arbeitslosengeld II um eine Sozialleistung, die von Steuer- und Beitragszahlern finanziert werden muss. Sie haben ein Recht darauf, dass der Staat und die Sozialversicherung mit dem, was sie von ihrem Einkommen abführen, sorgsam umgehen. Wer über zusätzliche Einkünfte wie eine Erbschaft verfügt, diese aber verschweigt, erschleicht Leistungen, die ihm nicht zustehen. Darum ist es richtig, dass die Bundesagentur in manchen Fällen kein Pardon kennt.