Königsmoos
Kampfabstimmung über Lampen

Königsmooser Gemeinderäte lehnen zusätzliche Beleuchtung am Friedhof ab

06.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:51 Uhr

An der Ingolstädter Straße soll ein Supermarkt entstehen: Der Gemeinderat Königsmoos befasste sich am Montag mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan. - Foto: Hammerl

Königsmoos (SZ) Obwohl Planer Peter Nardo zügig vortrug, quälte sich der Königsmooser Gemeinderat fast eine Stunde durch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für den Supermarkt an der Ingolstädter Straße Stellung genommen hatten.

Am Ende erhielt der Planer einstimmig den Auftrag, alles Notwendige selbstständig in die Wege zu leiten. Etliche Träger hatten keine Stellungnahme abgegeben, weitere hatten keine Anregungen oder Bedenken, Privatpersonen hatten sich überhaupt nicht gemeldet. Zum Flächennutzungsplan gab es kaum Rückmeldungen, die Handlungsbedarf für die Gemeinde nach sich ziehen würden. Das Landratsamt wies darauf hin, dass noch ein eigener Umweltbericht auch für den Flächennutzungsplan - zusätzlich zu dem für den Bebauungsplan vorgelegten - notwendig sei, auch der Immissionsschutz benötigt noch ein entsprechendes Gutachten, um seine Stellungnahme abgeben zu können. Die meisten Punkte hatte Nardo im Rahmen des Bebauungsplanes vorzutragen. So forderte das Landratsamt einige redaktionelle Änderungen. Ansonsten ging es um Werbeflächen, die in der Höhe die zulässige Wandhöhe von sechs Meter nicht überschreiten dürfen. Pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche muss ein Parkplatz bereitgestellt werden.

Reiner Huber (FW) fragte, ob es aufgrund des Flächenverbrauchs Pläne für ein Parkhaus gebe? Was verneint wurde. Zulässig ist der Verbrauchermarkt ohnehin in einer nicht-zentralen Gemeinde wie Königsmoos nur, weil die Verkaufsfläche auf maximal 1200 Quadratmeter beschränkt wurde. Ob eine Linksabbiegerspur nötig ist, soll erst anhand eines Gutachtens in fünf Jahren entschieden werden. Stefan Fäustlin (BGK) schlug vor, sich vom Supermarktsbetreiber vertraglich zusichern zu lassen, dass die Parkplätze für gemeindliche Veranstaltungen genutzt werden dürfen.

Kampfabstimmungen gab es zu den Straßenlampen in Klingsmoos und Obergrasheim. Mit sieben zu zehn Stimmen abgelehnt wurde die Lampe am Friedhof in Klingsmoos. Die Klingsmooser Kirchenverwaltung hatte schon einmal eine zusätzliche Straßenlampe in der Ehekirchener Straße beantragt, da die Ausleuchtung nicht ausreichend sei für Kirch- und Friedhofsnutzer. Seißler merkte an, solche dunklen Stellen gebe es viele, auch an anderen Friedhöfen. Mit einer zusätzlichen Straßenlampe werde der übliche Abstand von 100 Metern halbiert. Zweiter Bürgermeister Hubert Baudisch (CSU) plädierte für den Antrag mit der Begründung, wer aus der erleuchteten Kirche nach draußen trete, "der geht gegen eine dunkle Wand". Otto Martin (FW) wollte hier keine Einzelfallentscheidung treffen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Josef Kraus (FW) wollte die Entscheidung nicht nur von den Kirchenbesuchern abhängig machen, er verwies auf Schulkinder. Das wollte Bernd Felbermaier (CSU) nicht gelten lassen - es gebe weitaus dunklere Schulwege. Das sah Fäustlin ganz genauso, er warnte davor, dass nach einem solchen Präzedenzfall weitere Anträge von Eltern eingehen würden. Auf 1600 Euro waren die Kosten veranschlagt worden. Von gleichen Kosten geht die Verwaltung für die von Herbert Ziegler und Kerstin Geißler beantragte zusätzliche Straßenlampe in Obergrasheim an der Siefhofener Straße 4 a aus. Die nächste Lampe ist rund 200 Meter entfernt. 100 Meter sei in der Wohnbebauung üblich, daher sprach sich Bürgermeister Heiner Seißler (FW) für den Antrag aus. Hier stimmten die meisten Gemeinderäte genau anders - wer für die Halbierung des Abstandes am Friedhof auf 50 Meter gestimmt hatte, wollte nun den 200-Meter-Abstand in Obergrasheim nicht halbieren. Wer die zusätzliche Lampe am Friedhof abgelehnt hatte, war nun - im Sinne der Gleichbehandlung - für die Lampe an der Siefhofener Straße. Mit einer Ausnahme, denn die Abstimmung ging mit neun zu acht Stimmen noch knapper aus.

Die bisherige Gebührenordnung für die Mittags- und Ferienbetreuung wird durch eine Gebührensatzung ersetzt, die Gebühren selber bleiben gleich und sollen auch in näherer Zukunft nicht erhöht werden. "Im vergangenen Schuljahr wurde bei der Mittagsbetreuung ein Deckungsgrad von 63,5 Prozent erreicht", teilte Seißler seinem Gemeinderat mit. Die Einnahmen betrugen 13 115 Euro, die Ausgaben 20 640 Euro. Teurer kommt die Kommune die verlängerte Mittagsbetreuung, die mit 36 085 Euro zu Buche schlägt und dank der Einnahmen von 17 722 Euro nur einen Deckungsgrad von 49,11 Prozent erreicht.