Ingolstadt
Kälber getötet und Rinderpässe gefälscht

18.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:10 Uhr

Ingolstadt (hri) Allerlei Manipulationen mit Papieren seines Viehbestands und der Tod dreier Kälber auf seinem Hof haben einen Landwirt aus dem östlichen Kreis Eichstätt vor Gericht gebracht. Der 53-Jährige musste sich gestern wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Einzelrichter Matthias Martin verantworten.

Die Beweggründe des Landwirts blieben indes völlig im Dunkeln. Er hatte die Ohrmarken an mehreren seiner Rinder verändert und auch die entsprechenden Pässe manipuliert. Was ihm das bringen sollte, war allen ein Rätsel, denn finanziell lässt sich damit nicht viel gut machen. Er habe nicht gewusst, dass dies strafbar sei, meinte er nur. Offenbar steht der Mann schon einige Zeit im Visier des Veterinäramts. "Die machen mir die Hölle heiß. Man will mich kaputt machen, das wird hier alles verdreht", sagte der 53-Jährige, ohne Details zu nennen. Eine Amtstierärztin des Landratsamtes Eichstätt wollte sich dazu nicht äußern und verwies auf Nachfrage auf ihre Verschwiegenheitspflicht. Auch in ihrer Behörde gab es gestern keine Auskunft zu den Vorgängen.

Die Tierhaltung war dem Mann zwischenzeitlich völlig verboten worden, wohl auch aus Gründen, die mit dem zweiten Anklagepunkt zu tun hatten: Der Landwirt hatte drei seiner Kälber willkürlich getötet, das Fleisch der Tiere soll er an seine Katzen am Hof verfüttert haben. Verteidiger Schechinger äußerte Zweifel, dass dies absichtlich geschehen sein soll: "Warum soll ein Bauer so was machen? Da hat er doch nichts davon, außer finanziellen Schaden." Der Angeklagte erklärte den Tod des Jungviehs damit, dass sie wohl "das falsche Futter erwischt haben." Dass er den Kälbern absichtlich Äpfel gegeben hatte, wie er gegenüber der Polizei geäußert haben soll, um sie damit umzubringen, wollte er gestern nicht mehr bestätigen. Inzwischen, so erklärte er, dürfe er zumindest wieder Schweine halten, über 50 Tiere seien es im Moment. Seinen Einlassungen, dass dies kaum etwas abwerfe, wollte Richter Martin freilich nicht für bare Münze nehmen. Dennoch reduzierte er die Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe von 30 auf 20 Euro.