Kösching
Juristenstreit zum Fest des Friedens

23.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:23 Uhr

Kösching (DK) Von wegen Weihnachtsfrieden: Eine Einigung im Streit des Köschinger Arztes und stellvertretenden GOIN-Vorsitzenden, Dr. Willi Bräunlein, mit der Audi-BKK ist nicht in Sicht. Nach wie vor liegen wechselseitig mehrere Anträge auf einstweilige Verfügungen vor.

Ankündigungen auf Unterlassungsklagen, Anträge auf einstweilige Verfügungen, eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht München – die juristischen Druckmittel, um festzulegen, wer künftig was in der Öffentlichkeit sagen darf, werden immer mehr. Konkret geht es im wesentlichen um zwei Punkte, die sich beide um den seit 30. Juni vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Hausarztvertrag drehen. So will die Audi-BKK juristisch durchsetzen, dass der Köschinger Arzt nicht mehr behaupten darf, die Kasse, die noch keinen derartigen Vertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband abgeschlossen hat, handele rechtswidrig. Der Mediziner, unterstützt vom Hausärzteverband, will im Gegenzug der Audi-BKK juristisch untersagen, zu behaupten, Bräunlein verhalte sich vertragsarztwidrig.

Mehrere Versicherte der Audi-BKK hatten sich nach Angaben der Kasse über den Köschinger Arzt beschwert. Auch beim DONAUKURIER hatte eine Patientin darüber geklagt, sie sei in der Praxis Bräunleins zu einem Wechsel zur AOK gedrängt worden. Die AOK Bayern ist bislang eine von wenigen Krankenkassen, die einen Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband abgeschlossen haben. Nach Informationen des DONAUKURIER hat der Vertrag der AOK rund 4000 Neumitglieder beschert.

Wie mehrmals berichtet, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Audi-BKK, Uwe Seybold, an einem Hausarztvertrag, wie ihn die AOK hat, insbesondere eine Strukturpauschale. Das Geld bekommen die Ärzte in jedem Quartal für alle Patienten, die an dem Vertrag teilnehmen – unabhängig davon, ob der Patient zur Behandlung kommt oder nicht. Die Pauschale enthält neben einem Fixum von 8,75 Euro eine Reihe von Qualitätszuschlägen und kann damit auf bis zu 21,25 Euro ansteigen. Diese Höhe werde in der Realität kaum erreicht, heißt es aus Ärztekreisen. "Das schaffen nicht einmal wir mit einer Gemeinschaftspraxis von sieben Ärzten", so Hausärztesprecher Dr. Anton Böhm.

Unterdessen gerät der Streit, den Bräunlein stellvertretend für viele anderen Hausärzte mit der Audi-BKK austrägt, mehr und mehr zu einer Schlammschlacht. In Anzeigen stellen sich das regionale Ärztenetz GOIN und der Hausärztekreis hinter Bräunlein und attackieren dabei heftig Audi-BKK-Chef Seybold. Der wiederum hat auf die Frage, wie die BKK auf die Angriffe reagieren wird, noch keine Antwort.

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung der Audi-BKK gegen Bräunlein war Mitte Dezember vor dem Landgericht Ingolstadt verhandelt worden. In einem weiteren Verkündungstermin am Mittwoch setzte die Justizbehörde fest, dass für den Fall das Sozialgericht in München zuständig sei. Dies hat sich laut Rechtsanwalt Sören Kopp von der Hamburger Kanzlei Matzen & Partner, die Bräunlein vertritt, bereits beim ersten Verhandlungstermin abgezeichnet. Das Gericht hatte bis dahin auf eine außergerichtliche Einigung gehofft. Im Sitzungsprotokoll, das der Redaktion vorliegt, heißt es: "Es wird festgestellt, dass eine gütliche Einigung nicht ausgeschlossen erscheint; diese muss jedoch durch interne Besprechungen vor allem auf Seiten der Verfügungsklägerin vorbereitet werden." Im Klartext heißt das: Der Spielball liegt nicht bei Bräunlein, sondern bei der Audi-BKK.

Momentan herrscht Funkstille, so BKK-Anwalt Gietl. Er plädiert jedoch dafür, dass die gegnerischen Parteien wieder miteinander sprechen. "Die Sache schreit nach einem Lösungsversuch", sagt Gietl. Die neueste einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gegen die Audi-BKK durch die Anwälte Bräunleins mache dies freilich nicht einfacher.