Wolnzach
Jetzt klagt die Volksfestnachbarin

Anwalt wendet sich "zunächst zur Fristwahrung" gegen die bereits abgesegnete Schallschutzeinhausung

14.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:47 Uhr

Auf ein fröhliches Wolnzacher Volksfest haben im vergangenen Jahr diese Bedienungen ihren Masskrug gehoben, doch der Lärmschutz ist weiter ein Thema: Gegen den vom Landratsamt erteilten Bescheid für den Bau von Schallschutzeinrichtungen hat eine Anwohnerin jetzt Klage eingereicht. - Foto: WZ-Archiv/Rebl

Wolnzach (WZ) Gerade hat der Markt die Entscheidung des Landtages zu den Volksfestpetitionen gefeiert, da wird die Freude getrübt. Das Schreiben lag am Freitag in der Rathauspost: Die Nachbarin hat Klage gegen die Schallschutzeinrichtung eingereicht, die das Landratsamt bereits genehmigt hat.

Im Namen seiner Mandantin erhebt der Anwalt "zunächst zur Fristwahrung Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 31. Mai 2017". Zum laufenden gerichtlichen Verfahren wolle sie sich auf Rat ihres Anwaltes grundsätzlich nicht äußern, so die Hallennachbarin am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung. Sie habe bereits am 3. Juli den Umweltausschuss des Landtages über diese Vorgänge informiert. Erst am Freitag allerdings, also am Tag nach der Landtagsentscheidung, ging die Klageschrift nach Auskunft von Bürgermeister Jens Machold (CSU) im Wolnzacher Rathaus ein und auch im Landratsamt sei man nicht vorher über diese Vorgänge informiert gewesen, so der Rathauschef weiter. Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Pfaffenhofen "wegen Vollzug der Baugesetze; Anbau einer Schallschutzeinrichtung auf Grundstück Hopfenstraße 2 a" .

Das Vorgehen dieser Volksfestnachbarin steht übrigens im Gegensatz zur Haltung weiterer direkter Hallenanwohner: "Wir befürworten das Lärmschutzkonzept und stehen zu unserem Volksfest", sagt Ferdinand Schmidpeter. Und natürlich habe seine Familie auch die zur Genehmigung durch das Landratsamt notwendige Anwohnerunterschrift geleistet.

Der Wolnzacher Bürgermeister Jens Machold ist selbst Jurist. Als solcher wisse er natürlich, dass man - sofern man es wolle - jetzt Klage einreichen müsse, um im Rahmen der vorgesehenen Frist zu bleiben, erklärt er gegenüber unserer Zeitung: "Das ist also tatsächlich das gute Recht dieser einen Anwohnerin". Im Zuge des gerade von ihr immer wieder eingeforderten fairen Umgangs miteinander könne er dieses Vorgehen aber nicht nachvollziehen. Das gelte auch für die am Freitag in unserer Zeitung veröffentlichte Stellungnahme: "Natürlich kann man sich beschweren, nicht informiert zu sein, wenn man den Gesprächen einfach fernbleibt."

Das stößt auch Landtagsabgeordnetem Karl Straub (CSU) sauer auf: "Keiner kann sich vorstellen, was wir jetzt über drei Jahre alles unternommen haben, um ihre Anliegen umsetzen zu können", sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Es schmerze ihn auch ganz persönlich, wenn seitens der Nachbarin immer wieder von mangelnder Information die Rede sei. Straub: "Das ist einfach nicht wahr." Sogar am Tag nach einem privaten Schicksalsschlag habe er selbst wegen der Wichtigkeit des Volksfestes "stundenlang" in einer Gesprächsrunde auf die Nachbarin gewartet - die aber nicht gekommen sei. Im Landtag und auch für ihn persönlich sei es von Anfang an darum gegangen, für die Nachbarin des Bestmögliche zu erreichen und das Volksfest an diesem Standort halten zu können. Mit der jetzt vorgestellten Lösung einer mobilen Einhausung sei das möglich, das habe der Landtag einstimmig bestätigt. Auch Christian Magerl (Grüne), Vorsitzender des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, sieht das Vorgehen der einstigen Petentin - die Petitionsverfahren seien seit Donnerstag ja abgeschlossen - als legitim an und möchte ihr Vorgehen nicht überbewerten. Er verbinde das mit der Hoffnung, dass es tatsächlich nur um die Fristeinhaltung gehe: "Ich würde es sehr bedauern, wenn eine Klage die Umsetzung des Konzeptes behindern würde", so Magerl gegenüber unserer Zeitung. Gegebenenfalls müsse sich der Landtag noch einmal mit dem Wolnzacher Volksfest befassen. Die Umsetzung des Konzeptes sei ja bis 30. Juni 2018 fest zugesichert. Obwohl das Petitionsverfahren abgeschlossen ist, werde man auch auf die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen ein Auge haben. Der Markt Wolnzach werde alles tun, um die vom Landtag einstimmig befürwortete Lösung schnellstmöglich umzusetzen - trotz des nun vorliegenden Klageschreibens, beschreibt der Wolnzacher Rathauschef die Ist-Situation. Im Gemeinderat hoffe er auf eine "deutlich positive Begleitung". Dass die Wolnzacher Räte das Lärmschutzkonzept so wohlwollend beurteilen, wie das der Umweltausschuss im Landtag quer durch alle Fraktionen getan hat, davon gehe er aber nicht aus - und Landtagsabgeordneter Straub, der für die CSU auch im Wolnzacher Gemeinderat sitzt, ebenso wenig. Denn während "allen zum Feiern zumute war", hätten drei Gemeinderäte nach Verkünden der Entscheidung den Landtag "mit gesenkten Köpfen" verlassen, so Straub.

"Das ist reine Ansichtssache", erklärt Max Wallner (FDP-UW-BGW) als einer der angeblich Feierunwilligen. Er habe der Sitzung als Petent beigewohnt, habe erlebt, wie der Landtag sein Gesuch auf Aufstellung eines Festzeltes zur Einhaltung der Lärmwerte wegen Nicht-Zuständigkeit an die Kommune verwiesen habe. Eine Fehlentscheidung in Wallners Augen: "Der Landtag hat meine Petition nicht in Zusammenhang mit den Lärmwerten gestellt", sondern "leider Gottes billigend darüber hinweg gesehen".

Das sei für ihn aber gar nicht das Hauptthema gewesen an diesem Landtagsdonnerstag, die Klage der Anwohnerin dagegen sei es schon: "Sollte sie Recht bekommen, dann wäre ja alles, was am Donnerstag entschieden wurde, hinfällig." Das müsse man also abwarten.

In Landtagskreisen sieht man dem gelassen entgegen: Er habe sogar gehört, dass das Konzept im Umweltministerium als rechtssicher angesehen werde, so Straub. Auch Umweltausschussvorsitzender Christian Magerl ist guter Dinge: "Wir sind überzeugt, eine Lösung gefunden zu haben, damit die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden." Dem Anliegen der Petentin sei ebenso entsprochen wie dem des Marktes Wolnzach.